Verfassungsschutz: Nicht nur Opfer sein!

Der Verfassungsschutz (VS) nimmt immer mehr rechte Demokraten ins Visier. Nicht weil sie gegen die Werte des Grundgesetzes arbeiten, sondern weil die derzeit Regierenden erschrocken erkannt haben, wie viele Menschen mit patriotischen Positionen sympathisieren – er ist ein Konkurrenzschutz. Es gibt Fälle, in denen bewiesen ist, dass die Dienste vor politischem Druck eingeknickt sind und so gehandelt haben, wie es die Politiker der Altparteien wollten. Ob nun bei der der Beobachtung der Jungen Alternative auf SPD-Anweisung, beim von der CDU eingeleiteten Austausch des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz oder unzähligen anderen Fällen.

Fakt ist, der Verfassungsschutz arbeitet derzeit nicht für die Menschen in diesem Land, sondern gegen sie. Er fühlt sich nicht dem Grundgesetz, sondern den Regierenden verpflichtet.

Fakt ist aber auch, dass der Verfassungsschutz seine Macht nutzt, um Menschen und Projekte zu zerstören, einzuschüchtern und als Ziel zu markieren.

Das dürfen sich Betroffene nicht gefallen lassen. Wir zeigen, wie Sie sich wehren können und was Oppositionspolitiker tun könnten.

Patrioten sind keine Opfer!

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VS arbeitet sehr fehlerhaft: Selbstauskunft einholen!

Im Umgang mit dem VS muss man wissen, dass er in der Vergangenheit nicht durch die Politik, sondern durch Gerichte (Beispiel: Junge Freiheit-Urteil) und aktive Bürger in die Schranken gewiesen wurde. Wer ins Visier der politischen Geheimdienstler gerät, der muss sich wehren. Wir haben bereits damit begonnen, mit interessanten Erkenntnissen.

Jeder Bürger hat das Recht, beim VS im Bund und in den Ländern, beim BKA und LKA Selbstauskünfte einzuholen. Hierfür gibt es sogar sehr leicht zu nutzende Hilfen (selbstauskunft.net) und Hinweisseiten.

Wir haben den Test gemacht und festgestellt, wie dilettantisch der Verfassungsschutz arbeitet. Kaum eine Selbstauskunft des VS ist ohne Fehler. In einigen Fällen werden Menschen Organisationen zugeordnet, mit denen sie nichts zu tun haben. In anderen Fällen sollen Personen auf Veranstaltungen gewesen sein, die sie nie besuchten.

Mit diesen falschen Informationen handeln Dienste untereinander oder sie landen über die Parlamente bei linksextremen Gruppen und undemokratischen „Haltungsjournalisten“.

Wer solche Fehler feststellt, der muss handeln und eine Streichung der falschen Informationen fordern. Notfalls mit dem Anwalt.

Nicht erst seit der Veröffentlichung des dilettantischen 436-seitigen AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wissen wir, wie unprofessionell der Inlandsgeheimdienst arbeitet. Auffällig ist auch, dass man oft illegale linksextreme Internetseiten als Quelle nutzt und kritiklos übernimmt.

Klartext: Eine Absage an den Verfassungsschutz!

Parlamentarische Möglichkeiten

Auch Oppositionspolitiker im Bundestag und in den Landesparlamenten sind gefragt und können den Bürgern helfen. Während der Verfassungsschutz mit einer Meldung das Leben von unzähligen Menschen sofort zerstören/erschweren kann, lässt man sich dort gerne Zeit.

Anfragen auf Selbstauskunft wurden teilweise über ein Jahr lang nicht bearbeitet und es gibt in den meisten Bundesländern keine Vorgaben für Fristen. Hier könnte über immer wieder nachfassende parlamentarische Anfragen geholfen werden. Interessant ist auch die Frage, welche weiteren Mittel, wie Dienstaufsichtsbeschwerden, das Einschalten des Datenschutzbeauftragten oder Strafanzeigen, Bürger in den Ländern oder im Bund haben, um sich zu wehren.

Durch aktuelle Urteile müssen die meisten Verfassungsschutzgesetze überarbeitet werden (wir haben darüber berichtet). Wenn die Themen jetzt ohnehin auf die parlamentarische Tagesordnung müssen, kann man die Gelegenheit auch nutzen und sich des Themas annehmen, damit es die Regierungen in Bund und Ländern nicht weiter vor sich herschieben.

Es gibt auch unzählige Fragen zu klären und Themengebiete zu bearbeiten.

Einige Beispiele:

  • Was ist die rechtliche Grenze von Meinungsfreiheit und was nicht, aufgrund welcher konkreten Gesetze und Urteile?
  • Was ist Rechtsextremismus und ab wann sind Bürger Rechtsextremisten und ab wann nicht mehr?
  • Welche Fristen zur Beantwortung von Auskünften gibt es? Wie lange dauert eine Selbstauskunft bisher?
  • Welche Form der Auskünfte gibt es und welche Möglichkeiten haben Bürger sich zu wehren?
  • Wie wird die Öffentlichkeitsarbeit des VS in Bund und Ländern gestaltet und warum äußern sich immer mehr VSler zu rechten Demokraten im Sinne der Regierenden?
  • Warum werden bestimmte Gruppen vom VS öffentlich benannt und manche nicht? So nennt beispielsweise Thüringen viele entscheidene linksextreme Gruppen nicht.
  • Welche Zusammenarbeit mit Linken/Linksextremisten gibt es? (In Sachsen-Anhalt und Brandenburg belegt.)

Machen! Einfach machen!

Wichtig ist, dass man sich nicht einschüchtern und zum Opfer machen lässt. Jeder in diesem Land weiß, welche Rolle der Verfassungsschutz derzeit spielt.

Deswegen heißt es: dagegenhalten! Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Nutzen Sie jede Form von Widerspruch und jede rechtliche Möglichkeit – für viele Dinge braucht man keinen Anwalt! Fassen Sie nach, wenn Sie keine Antwort erhalten. Gehen Sie gegen VSler vor, die sich inkorrekt über Sie oder Ihre Organisation äußern (Dienstaufsichtsbeschwerde, Datenschutzbeauftragter, Strafanzeigen)!

Es gibt Möglichkeiten. Nutzen Sie diese und zeigen Sie, dass wir Patrioten mündige Bürger sind und uns unsere Grundrechte nicht nehmen lassen. Schützen wir unser Grundgesetz vor den Tätern des Verfassungsschutzes und der Politik.

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Kommentare (3)

VS Geschädigter
Ich finde euren Aufruf einerseits gut und richtig. Aber andererseits... Rechtsmittel gegen diesen Verein zu nutzen ist wie ein Beschwerdeformular gegen die Mafia auszufüllen.
Tungsten
Gute Arbeit! Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Schon Immanuel Kant wusste: Wer sich zum Wurm macht, darf sich nicht wundern, wenn er getreten wird. Das Volk ist der Souverän!
Durchblicker
Die Antwort wird etwas so lauten: Leider können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen, weil dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (ersatzweise: des Bundeslandes xy) gefährdet wäre (sein könnte).

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