Art. 20 GG und das Widerstandsrecht der Deutschen

Regelmäßig wird in politischen Diskussionen ein Artikel des Grundgesetzes zitiert, der in seiner Deutung und möglichen Anwendung nicht unumstritten ist: Art. 20 Abs. 4 GG, das Recht auf Widerstand. Dort heißt es wörtlich: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist hier die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland als „demokratischer und sozialer Bundesstaat“, in dem „[a]lle Staatsgewalt […] vom Volke aus[geht]“. Nur: Was ist mit der erwähnten „Abhilfe“ gemeint? Und wann wird Widerstand auch juristisch zur Pflicht?

Der Rechtsanwalt Dr. Dr. Thor v. Waldstein hat sich im Rahmen einer Studie für das „Institut für Staatspolitik“ u.a. mit diesen Fragen beschäftigt. In der offiziellen Ankündigung der Studie heißt es:
Thor v. Waldstein vollzieht in seiner Studie abermals den Dreischritt Theorie – Lage – Aktion. Ausgehend von der papiernen, verfassungs- und völkerrechtlichen Lage beleuchtet der Autor die tatsächlichen Verhältnisse zum Jahresanfang 2016. Es schließt sich ein längerer Teil über Chancen und Grenzen des zivilen Ungehorsams und verschiedener möglicher Widerstandsakte gegen die Schleifung der staatlichen Ordnung an – inklusive der konkreten Rechtsfolgen, was insbesondere für die Aktivisten unter den Dissidenten hochrelevant ist.

Entstanden ist trotz des brisanten Themenkomplexes eine sehr kompakte, elegant geschriebene und auch juristischen Laien einleuchtende Handreichung, die nicht nur den Ernst der Lage doppelt unterstreicht, sondern vor allem auch Mut zu machen vermag.

Die Verfassungsbeschwerde von Professor Karl Albrecht Schachtschneider, die maßgeblich durch die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ unterstützt wird, stützt sich u.a. ebenfalls auf den Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. Eine Kurzfassung der Beschwerde kann hier als PDF eingesehen werden: Verfassungsbeschwerde (PDF)

Die Studie von Dr. Dr. Thor von Waldstein kann hier erworben werden: „Wir Deutsche sind das Volk“

 

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