BVerfG-Urteil: VS arbeitet verfassungswidrig

+++ Lesepflicht! +++

Die Altparteien sind in der Krise. Sinkender Rückhalt im Volk, Mandatsverluste und schrumpfende Umfrageergebnisse sorgen für dicke Luft bei Union, SPD und Co. Nachdem Verleumdungen, der Versuch der sozialen Ausgrenzung, Repression und die finanzielle Förderung pseudo-zivilgesellschaftlicher Kräfte erfolglos blieben, greifen die Altparteien zum nächsten Mittel – dem Verfassungsschutz (VS).

Doch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt nahe, dass die Verfassungsschutzgesetze dringend überarbeitet werden müssen, weil ansonsten die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr gerät und der VS zu einem Instrument der Unterdrückung von Demokraten verkommt.

Das Werkzeug der Etablierten

Immer wieder ist zu lesen, dass das massive Erstarken der patriotischen Bewegung in der Bundesrepublik ein verspäteter Normalisierungsprozess ist und andere europäische Länder gezeigt haben, dass eine patriotische Strömung zum selbstverständlichen demokratischen Meinungsspektrum gehört. Doch die Enthüllungen um den sogenannten NSU aus den letzten Jahren zeichnen ein anderes Bild: In den zahlreichen Veröffentlichungen von Untersuchungsausschüssen und neutralen Autoren wird deutlich, dass der Verfassungsschutz seit Jahrzehnten direkten Einfluss auf die extreme Rechte genommen hat und in Deutschland eine „Rechte“ aufgebaut hat, die niemals zu einer realen Gefahr für die Machtpositionen etablierter Politiker werden könnte. Durch die gezielte Manipulation des Inlandsgeheimdienstes wurde alles Patriotische, alles Nationale in die rechtsextreme Ecke befördert. Patriotischer Widerstand verpuffte.

SPD-Innenminister ordnen Beobachtung der Jungen Alternative an

Wenn diese Taktik versagt, muss ebenfalls wieder der Verfassungsschutz ran, wenn es darum geht Konkurrenz auszuschalten. Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung zeichnet nach, wie es zu den ersten Verfassungsschutzbeobachtungen von AfD-Untergliederungen gekommen ist. Immer wieder drängten einige Bundesländer, vor allem Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Niedersachsen, auf eine Beobachtung der AfD oder ihrer Gliederungen. Nachdem ein Konsens nicht zu erreichen war, preschte, so die SZ, die am Boden liegende SPD vor:

„Die beiden Landesämter seien, womöglich auf politischen Druck ihrer SPD-Innenminister hin, ‚ausgerutscht‘. Anstatt weiter auf einen Konsens hinzuarbeiten.“

Nach der Beobachtung der JA in Bremen und Niedersachsen folgte nun vor kurzem die Beobachtung der JA im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg – und weitere Untergliederungen werden folgen. So sagte der sächsische Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg Urban: „Wir werden der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht entgehen können“ und weiter: „Ich habe starke Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes“. Der Fall Maaßen zeigt, dass er Recht hat.

Verfassungsschutzgesetze sind verfassungswidrig

Ausgerechnet im Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren aus dem Januar 2017 geht das Bundesverfassungsgericht auf entscheidende Punkte ein und erläutert, was die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik ausmacht, gegen die die AfD und andere Patrioten aus Sicht der alten Eliten ständig verstoßen:

„Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (...) erfordert eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.“

Diese zentralen Grundprinzipien sind die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Dieses Urteil ließ renommierte Rechtswissenschaftler aufhorchen und zu dem Schluss kommen, dass die Verfassungsschutzgesetze, die im Übrigen die einzige Grundlage für die Arbeit der Verfassungsschutzämter darstellen, möglicherweise verfassungswidrig sind, weil sie derzeit zu ausufernd gestaltet sind. Somit könnte jeder zum Extremisten umgedeutet werden. Im Detail:

„Im Falle der FDGO wiederum müssen — gerade auch in der täglichen Arbeit der Verfassungsschutzbehörden — dann immer mehr politische Inhalte als ‚extremistisch‘ oder zumindest ‚problematisch‘ bewertet und beobachtet werden. Solche Entwicklungen sind einer freiheitlichen Demokratie nicht zuträglich, da sie diese auf den politischen Mainstream zu verengen drohen und erstarren lassen.

Das heißt in der Konsequenz:

Der ganze, im Laufe der Zeit weiter ausdifferenzierte ‚Katalog‘ von speziellen Merkmalen der FDGO, der zu einer regelrechten ‚Checkliste‘ geführt hat, wird künftig keine Rolle mehr spielen dürfen. Denn es muss eine fundamentale Ablehnung von menschenwürdiger Freiheit und Gleichheit, demokratischer und justizförmiger Legitimation und Verfahren gegeben sein, die natürlich auch schon dann vorliegt, wenn mit Gewalt politisch vorgegangen wird. Daher wird auch die einfachgesetzliche Konkretisierung in § 4 BVerfSchutzG [Begriffsbestimmungen, – Ergänzung „Ein Prozent(analog in §: 92 StGB) geändert werden müssen, allenfalls in verfassungskonformer Auslegung Bestand haben können.“

[Quelle: Robert Chr. van Ooyen, Rechtspolitik durch verfassungsgerichtliche Maßstabsverschiebung, Recht und Politik, Jahrgang 53, Heft 4 (2017), S. 468-472, Duncker & Humblot, Berlin]

Laut Auffassung einiger Rechtswissenschaftler ist der Verfassungsschutz weit über seine eigentlichen Aufgaben hinausgegangen und trägt zu einer Erstarrung und Verengung gesellschaftlicher Debatten bei. Dies kann nicht im Sinn des Grundgesetzes und unserer Demokratie sein. Dieser Ist-Zustand wird durch einige Politiker der Altparteien skrupellos missbraucht. Deswegen besteht Handlungsbedarf.

Was ist zu tun?

Da Parteien nach Art. 21 GG einen besonderen Schutz genießen, muss eine Partei die Verfassungsschutzgesetze im Bund und in den Ländern gerichtlich überprüfen lassen. Dies wäre ein wertvoller Beitrag für alle Demokraten in Deutschland, da der VS nicht mehr als Druckmittel missbraucht werden könnte, um Diskussionen im Keim zu ersticken. Auch wäre der Verfassungsschutz von der Einflussnahme durch die Politik ein Stück weiter befreit. Den Verfassungsschutz kann man nur gerichtlich in die Schranken weisen und darf nicht tatenlos auf seine politisch gesteuerte Gunst hoffen, wie die Junge Freiheit mit ihrem landjährigen Kampf und ihrem erfolgreichen Grundsatzurteil bewiesen hat.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Wenn sich Patrioten nicht gegen den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes wehren, dann werden immer mehr Untergliederungen und Verbände der AfD beobachtet und auch patriotische Bürger- und Umfeldinitiativen, die jeden Tag in der echten Zivilgesellschaft wirken, werden ins Visier des politisch gesteuerten Inlandsgeheimdienstes geraten. Inwieweit das den seit langem notwendigen demokratischen Aufbruch in Deutschland ausbremsen und lähmen wird, ist heute noch nicht abzuschätzen.

Was können Sie tun?

  • Verbreiten Sie diesen Artikel und sprechen Sie darüber, wie die derzeit Herrschenden eine undemokratische und repressive Politik betreiben und Geheimdienste für ihre parteipolitischen Zwecke missbrauchen.
     
  • Wenn Sie Mitglied einer Partei sind, dann sprechen Sie in Ihren Verbänden darüber, wie mit der verfassungswidrigen Situation umgegangen werden muss und was man als Partei für unsere Demokratie tun kann.
     
  • Unterstützen Sie Menschen und Initiativen, die zu Unrecht in das Visier der vermeintlichen Verfassungsschützer geraten sind und helfen Sie ihnen, sich zur Wehr zur setzen.
     
  • Informieren Sie Medien und Mandatsträger und bitten Sie um Veröffentlichung oder Stellungnahme.

Entschlossen gegen undemokratisches Unrecht

In den letzten Wochen hatte man das Gefühl, dass die gesamte patriotische Bewegung der Androhung der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst hilf- und kopflos gegenüberstand. Dabei liegt es nur an unserer Einsatzbereitschaft und Entschlossenheit, ein weiteres undemokratisches Unrecht abzuwenden, damit in Deutschland auch in Zukunft offen, ohne bezahlte Spitzel und eingeschleuste Provokateure diskutiert werden kann. Die Altparteien dürfen sich nicht hinter Schlapphüten verstecken, wenn es darum geht, für ihre unverantwortliche Politik zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dafür sind zu viele Menschen den letzten Jahren aufgewacht und engagieren sich jeden Tag in vorbildlicher Weise für unser Land.„Ein Prozent“ ist das Sprachrohr dieses Aufbruchs. Wir werden den VS ganz genau im Auge behalten und den Missbrauch durch die Etablierten aufdecken. Es ist Zeit für die Wende!

Dieser Artikel ist mir was wert

Das „Ein Prozent“ Recherchenetzwerk mit einer Spende unterstützen.

spenden

21. März 2024

Welche Familie sucht ein Haus?

13. Februar 2024

Enormer Zuspruch und ein entwendetes Denkmal

Kommentare (4)

Thomas walde
Stasi 2.0 ebenso wie aus Tagesschau die Aktuelle Kamera 2.0 geworden ist. Nur mit dem Unterschied, daß wir früher noch Westfernsehen hatten, welches, wenn auch oft nur unter enormen Aufwand zu bekommen, noch eine "andere Wahrheit" in die Welt setzte. Heute müssen wir uns selber helfen. Das geschieht aber nicht dadurch, daß man sich vorsichtshalber von allen mutigen, patriotischen Aktionen fern hält. Wenn wir erst mal zersplittert sind, haben die leichtes Spiel mit uns. Alle zusammen können sie nicht gleich beobachten. PEGIDA, Ein Prozent, Zukunft Heimat, Kandel ist Überall, AfD, Pax Europa, IB und noch viele noch kleine Bürgerbewegungen zusammen können was bewegen. Man muss aber auch was dazu tun. Z.B am 1. Dezember mit nach Berlin fahren. Es könnte der krönende Abschluss des Jahres werden.
Simplicissimus
Diese "Zersplitterung", @ Thomas walde, geschah -genau betrachtet- bereits vor vielen Jahrzehnten in "lechts" & "rinks" (bewußt gewählte Termini!). Ganz nach dem vmtl. aus dem alten Rom stammendem Motto "Divide et impera" wird der "Pöbel" in an sich sinnbefreite "Grüppchen" gespalten (hier z.B. durch den VS initiiert), um vom gemeinsamen Ziel einer tatsächlichen Änderung des Wirtschaftssystems abzulenken.
John
Was für ein selten dämlicher Mist.*lol
Bert
John = Antifa Antidemokratischer Volldepp mit Erbsengehirn. Einprozent = Bitte weiter so !

Kommentieren

Kommentar
Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Der Rundbrief der Bewegung

Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Bereits über 40.000 Personen nutzen diese Möglichkeit.