Unser Videospiel bleibt erfolgreich – und verboten

Erinnert ihr euch an das Videospiel, das wir gemeinsam mit dem Künstlerkollektiv KVLTGAMES herausgebracht haben? Aufgrund der völlig absurde Zensurgesetze in der Bundesrepublik dürfen wir als Mitherausgeber nicht mal mehr den Namen nennen.

Dieses Videospiel bleibt auch nach zwei Klagen in mehreren Instanzen nur in der Bundesrepublik indiziert. Die Bundesrepublik kann hart austeilen, aber nicht einstecken. Dem Erfolg des Spiels tut das keinen Abbruch. Vor der Indizierung wurde das Spiel über 50.000-mal heruntergeladen und erfreut sich auch jetzt noch großer Beliebtheit – natürlich überall in der Welt und nicht nur in der BRD.

Verfassungsschutz und Parteisoldaten

Wir setzen uns schon länger mit den üblen Machenschaften des sogenannten Verfassungsschutzes (VS) auseinander. Aber auch uns war neu, wie Bundeskriminalamt (BKA) und VS konkret zusammenarbeiten, um Andersdenkende mundtot zu machen. Im Gerichtsprozess haben wir nun hautnah miterlebt, wie das funktioniert.

Der Antrag auf Indizierung wurde von der Kooperationsplattform „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIA-R) gestellt, die wiederrum vom VS betreut wird. Oder anders ausgedrückt: Ein nonkonformes Videospiel wird im Auftrag des regierungseigenen politischen Inlandsgeheimdienstes von einer Bundesbehörde verboten, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt ist. Mehr staatliche Zensur geht nicht.

Auch unsere konkrete Kritik an den angeblichen Experten des Zwölfer-Gremiums der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (bis April 2021 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) ignorierten die Gerichte.

Zitat: „(…) aus den angeführten Parteimitgliedschaften, Freundschaften zu Politikern, Nutzungen von Twitterhashtags und Aussagen einzelner Mitglieder des Zwölfer-Gremiums ergäben sich keine Belege für Befangenheit“. Für das Gericht stellen Aussagen von Gremiumsmitgliedern wie bei „politisch rechten Inhalten keine Kompromisse einzugehen“ keine Beeinträchtigung der Neutralität dar.

Unser harmloses Videospiel haben sie verboten, aber ein anderes Spiel, in dem sich Alexander Gauland in ein Hakenkreuz verwandelt und den man dann zusammenschlagen kann, bezeichnet das Gremiumsmitglied Felix Hilgert als „Lichtblick“. Seine fehlende Neutralität zeigt er auch, wenn er unter dem Hashtag #noAfD twittert.

Doch nicht nur er glänzt durch ein gestörtes Demokratieverständnis. Das Gremium strotzt von Funktionären, die jedes Verständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit verlieren, wenn es um rechte Inhalte geht. Wir haben die Parteimitgliedschaften und Verbindungen gegenüber den Gerichten aufgeführt, aber auch diese Argumente wurden ignoriert.

Lächerliche Begründungen, mit denen man alles verbieten kann

Unser Videospiel wurde verboten, weil darin gegen „realexistierende Personen gespielt“ werden könne, es Buchempfehlungen zur realen Kaplaken-Reihe gäbe, die „realexistierende Initiative“ „Ein Prozent“ beworben und zur „Aktionsübernahme im realen Leben“ aufgerufen würde und weil das Spiel eine „potenzielle Dystopie aufgrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Situation dargestellt“. Das sind anscheinend zu viele unbequeme Wahrheiten für die Gesinnungswächter der Zensurzentrale.

Zitat aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: „Das gegenwärtige Staatswesen mit seiner gezeigten Toleranz gegenüber den angeprangerten Gruppen werde als Bedrohung für die Freiheit und Medienkultur sowie als verkommen dargestellt.“ Unser Spiel sei demnach verrohend und diskriminierend. Dies werde durch die „eindeutige Zuordnung der Spielenden zu den Kämpfenden gegen das aktuelle Regime und Personen der LGBTQIAPK+-Bewegung und die Inszenierung der Spielenden als Teil einer Bewegung begünstigt“. Die Ironie, die in diesen (dank Gender-Sprech kaum lesbaren) Zeilen steckt, bemerken die deutschen Gerichte gar nicht mehr.

Fakt ist, dass man mit dieser Begründung jede Kritik am herrschenden politischen System unterdrücken kann. Was der Verfassungsschutz als „Delegitimierung des Staates“ als neue Beobachtungskategorie erfunden hat, um noch mehr Oppositionelle ins Visier nehmen zu können, setzt sich in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Zensurpolitik fort.

So wird getrickst

Aber neben den einschlägigen „Experten“ im Zwölfer-Gremium der nun umbenannten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und der mehr als zweifelhaften Argumentationen hat man noch schwerere Geschütze gegen unser Gratisvideospiel aufgefahren.

So war der Prozessbevollmächtigte der Bundeszentrale im Verfahren „Ein Prozent e.V. /. BRD“ ein Herr Professor Dr. Marc Liesching. Prof. Dr. Liesching gilt als der deutsche Experte in Sachen Medienstrafrecht, Medienstrafverfahrensrecht und Jugendmedienschutz. Sein Kommentar zum gesamten Medienrecht ist das Standardwerk zu den bestehenden Gesetzen und gibt quasi deren Auslegung vor.

Zudem schlug das Gericht vor, wir, die Kläger, sollten ein eigenes Gutachten vorlegen, wenn wir die Expertise des Gremiums der Bundeszentrale anzweifeln würden. Das Problem: Diese Gutachten sind langwierig zu erstellen, kosten unfassbar viel Geld und müssen von Personen stammen, die das Gericht auch als Experten anerkennt. Dabei ist der komplette Wissenschaftsbetrieb in dieser Sparte linksliberal bis linksradikal geprägt und somit keine neutrale Einschätzung möglich. So kann man den Rechtsstaat auch aushebeln und dafür sorgen, dass nur diejenigen mit ausreichend Geld und der passenden politischen Meinung vor Gericht gewinnen können.

Der plumpste Trick kam aber von der Bundeszentrale selbst. So gab man an, dass man weder einen Vertreter von „Ein Prozent“ noch von KVLTGAMES erreichen konnte, um sie zur Sitzung zur Indizierungsentscheidung im Dezember 2020 einzuladen und eine Verteidigung zu ermöglichen. Bei der Zustellung der Indizierungsentscheidung bestand dieses Problem aber nicht – da war man plötzlich in der Lage, die für jeden einsehbare Postadresse des Vereins zu finden und uns das Verbot zuzustellen. Wieso war vorher keine Zustellung zur Verteidigung möglich? Wir sagen: Lächerlich!

Im Gespräch mit zahlreichen Anwälten stellte sich heraus: Eine Indizierung hätte man effektivsten bei dieser Verteidigungssitzung stoppen können. Anschließend, auf dem Klageweg, wird es schwierig. Es scheint, als wollte man bei der Bundeszentrale auf Nummer sicher gehen.

Es gibt auch gute Nachrichten

Wie erwähnt war und ist das Spiel ein großer Erfolg. Vor der Indizierung ist auch eine englische Fassung erschienen, die sich nun in der Welt verbreitet. Wir wissen auch, dass es sich bei den 50.000 Downloads nur nur um die Spitze des Eisbergs handelt, da das Spiel so angelegt ist, dass die Datei unbegrenzt geteilt werden kann.

Ein gesteigertes Interesse haben wir auch nach der Indizierung und anhand eurer zahlreichen Reaktionen festgestellt. So war der erste Hype um das in der Bundesrepublik nun namenlose Spiel bereits abgeklungen und wurde erst durch das Verbot neu entfacht. Zu unserem Glück sitzt das Entwicklerstudio KVLTGAMES in Österreich, wo das Spiel weiterhin legal und verfügbar ist.

Auch das Video zur Indizierung vom „Ein Prozent“-Leiter Philip Stein wurde fast 40.000-mal geklickt.

Wir haben nicht nur ein Spiel geschaffen, das jetzt mit einem gewissen Kultstatuts durch das Netz geistert, sondern auch dafür gesorgt, dass das linksliberale Establishment noch offensiver lügen und zensieren muss. Die Maske von Meinungs- und Kunstfreiheit fällt.

Durch diese ungerechtfertigte Zensur haben wir Menschen auf uns aufmerksam gemacht, die sonst nichts mit uns und unserem Umfeld zu tun haben. Das sind Dinge, auf die wir die nächsten Projekte aufbauen können.

Eine einmalige Widerstandsstruktur

Möglich wird das alles nur durch die einzigartige Struktur von „Ein Prozent“. Unsere Förderer helfen uns dabei, Projekte wie das Videospiel im Stillen vorzufinanzieren und wir stellen sie dann der Allgemeinheit zur Verfügung. Wem das anschließend gefällt, der kann unsere Arbeit durch Spenden so würdigen, dass sich die Projekte refinanzieren.

Ähnlich läuft es bei unseren Rechtsstreitigkeiten, wie dem gegen die Bundeszentrale. Jeder andere hätte sofort die Segel streichen müssen. Wir haben es probiert und sind in diesem Fall an der Uneinsichtigkeit des Gerichts gescheitert. Doch jedem verlorenen Verfahren stehen auch Siege gegen etablierte Medien, Linksextreme und Behörden gegenüber. Deswegen müssen wir den Klageweg immer wieder beschreiten.

Das alles kann nur „Ein Prozent“ leisten, weil es einfach unsere Aufgabe im Widerstandsmosaik ist. Auch deswegen würden wir uns freuen, wenn ihr uns mit einer Spende unterstützt, um die hohen vierstelligen Kosten für die geführten Verfahren zu decken – unsere Kampfkasse freut sich. In den kommenden Monaten werden wir sie brauchen.

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