Videobotschaft: „Ein Prozent“ vs. Facebook

Eilmeldung! Hier geben wir den Rundbrief (hier eintragen!) unseres Vorsitzenden Philip Stein wieder:

Liebe Förderer, Freunde und Unterstützer,

Was die Begriffe „Recht“ und „Freiheit“ in dieser Republik noch wert sind, das versuchen wir von „Ein Prozent“ mit unserer Arbeit täglich erneut herauszufinden. Wir verrichten diese Arbeit im Namen zehntausender registrierter Unterstützer, unzähliger Demonstranten auf der Straße – und natürlich all jener, die sich bisher noch nicht getraut haben, Farbe zu bekennen. Dass uns dabei immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, daran sind wir längst gewöhnt. Doch das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden markiert einen Meilenstein der Niedertracht, mit der „unser Rechtsstaat“ im Namen und in Auftrag der Politik die Grundrechte und die Meinungsfreiheit in Deutschland beschneidet – oder gleich ganz zensiert.

Wer eine „Hassorganisation“ ist, bestimmt ein US-Konzern

Nachdem wir fast ein Jahr gegen die willkürliche Sperrung unserer Benutzerkonten auf Facebook und Instagram geklagt haben, hat das OLG in Dresden also heute ein folgenschweres Urteil gefällt. Denn es erlaubt einem US-Monopolisten, zu definieren, wer in Deutschland als „Hassorganisation“ zu gelten hat und somit aus dem politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen werden darf. Der Begriff der „Hassorganisation“ ist dabei allerdings kein offizieller juristischer Terminus, sondern eine von Facebook definierte Wortschöpfung, die jeglicher Grundlage entbehrt und nicht klar umrissen ist. Für das OLG Dresden reicht diese Definition jedoch aus, um unseren Verein – und damit über 100.000 Unterstützer unserer Inhalte! – rechtskräftig zu zensieren. Rechtsstaat adé!

Eine besonders abstruse Randnotiz, die den Zustand unserer Demokratie beschreibt: Bei der Urteilsverkündung führte der Richter u.a. einen unserer Aufkleber an, der beweise, dass wir Ausländer pauschal herabwürdigten. Was darauf steht? Ganz einfach: „Kehrt nach Hause zurück, eure Heimat braucht euch!“. Dazu stehen wir – natürlich – bis heute! Der Aufkleber kann hier bestellt werden: OLG-Aufkleber.

Eine erste Zusammenfassung, direkt aus Dresden, kann hier angesehen und geteilt werden:

Wir machen weiter – für euch alle!

Wir warten in diesen Minuten auf das schriftliche Urteil – und damit auch die ausführliche Begründung des OLG. Klar ist jedoch schon jetzt, dass wir dieses Urteil nicht auf uns sitzen lassen können. Wir stehen, agieren und klagen stellvertretend für eine ganze Bewegung an vorderster Front. Nicht nur gegen Facebook, sondern auch gegen Linksextremisten, die Wahrheit verdrehende Journalisten oder gefährliche TV-Clowns wie Jan Böhmermann. Bisher sind wir dabei vor Gericht immer erfolgreich gewesen und haben bewiesen, dass das juristische Gegenhalten keinesfalls sinnlos ist.

Unser beliebter Aufkleber, der die Richter am OLG-Dresden stört. Wir sagen: Meinungsfreiheit.

Jetzt brauchen wir euch!

Der Mammutprozess gegen Facebook war und ist wichtig – und zwar für uns alle! Denn wir müssen ein für alle Mal juristisch klarstellen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland verlaufen. Wir kämpfen für ein Grundsatzurteil für alle deutschen Patrioten. Das können nur wir, das kann nur unser Bürgernetzwerk „Ein Prozent“. Der bisherige Prozess hat uns fast 100.000 Euro gekostet. Wenn wir weitermachen wollen, sind wir zwingend auf eure Hilfe angewiesen.

Daher bitte ich jeden, dem die Meinungsfreiheit in Deutschland noch etwas wert ist, und der dem US-Giganten Facebook mit uns die Stirn bieten will, uns mit einem Betrag seiner Wahl zu unterstützen. Der Betreff lautet „Grundsatzurteil“. Ihr alle könnt versichert sein: Wir können es jetzt gebrauchen! Halten wir zusammen – und erkämpfen wir uns zurück, was uns gehört!

 

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