Antifa-Plattform »linksunten«: Absurde Argumente gegen Verbot

War das Verbot der linken Internetplattform „linksunten“ rechtswidrig? Mit dieser Frage beschäftigt sich demnächst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nachdem die Anwälte der mutmaßlichen Drahtzieher hinter dem Portal Anfang April eine Klagebegründung eingereicht hatten.

Im August 2017 kam es zu Hausdurchsuchungen in Baden-Württemberg, die im Zusammenhang mit dem Verbot und der Abschaltung von „linksunten“ stehen. Schon bevor es beim G-20-Gipfel in Hamburg aus linksextremen Gegendemos heraus zu massiven Ausschreitungen gekommen war, nahmen die Behörden die Internetplattform ins Visier, da es dort immer wieder zu anonymen Gewaltaufrufen gegen Andersdenkende und Denunzierung politischer Gegner gekommen war – sowohl vor und nach dem G-20-Gipfel.

Linksextremer „Meinungsmultiplikator“?

In einer 156-seitigen Klagebegründung versuchen die Anwälte der mutmaßlichen Köpfe hinter „linksunten“ die Vorwürfe zu entkräften, die seinerzeit zum Verbot geführt hatten. Bereits im Vorfeld gaben sich die Juristen siegessicher: „Das Verbot ist ein fachlich erbärmlicher Schnellschuss“, so etwa Sven Adam, einer der Rechtsanwälte, gegenüber der taz.

Kritik gibt es vor allem an der Anwendung des Vereinsgesetzes, um die Plattform zu verbieten und vom Netz zu nehmen: Wiederholt wiesen die Klageführer darauf hin, dass es sich bei „linksunten“ eben um keinen Verein handle und die Plattform daher auch nicht auf diese Weise hätte verboten werden dürfen – viel eher hätte man das Telemediengesetz anwenden müssen, denn bei „linksunten“ habe es sich um ein Pressemedium gehandelt. Adam geht sogar noch einen Schritt weiter: „Auch wenn eine redaktionelle Aufbereitung bei linksunten nicht in dem Maß wie in Redaktionen stattfand, war die Seite unstrittig ein Multiplikator von Meinungen“.

Ein schöner Euphemismus, dessen sich die Anwälte nun bedienen, um die Köpfe ihrer Mandanten aus der Schlinge zu ziehen – jahrelang war „linksunten“ die zentrale Plattform zur Absprache und Verbreitung von gezielten Aktionen gegen staatliche Kräfte und vor allem patriotische Gruppierungen. Abgesehen davon, dass ein Teil der auf „linksunten“ verbreiteten Aufrufe offensichtlich rechtswidrig war, zeigt die Begründung die gestörte Selbstwahrnehmung linker Aktivisten: Während die eigene Plattform als „Multiplikator von Meinungen“ gesehen wird, gelten Medien mit unliebsamen, vermeintlich rechten Inhalten als Hetze, die es zu verhindern gelte. Wie weit dieses Denken in der linken Szene verbreitet ist, zeigen nicht nur Aufrufe auf „linksunten“ und dem noch legalen Schwesterportal „indymedia“, sondern auch tatsächliche Gewalteskalationen, wie zum Beispiel beim Angriff auf den Stand der patriotischen Zeitschrift „Compact“ am Rande der Buchmesse.

Fehlende Vorwarnung als Argument

Auch die weiteren Argumente der „linksunten“-Anwälte lesen sich wie aus einer anderen Welt: So sei etwa der Plattform nie die Gelegenheit gegeben worden, eventuell rechtswidrige Inhalte zu löschen. Wer sich dieser Argumentation bedient, hat offenbar nicht viel Erfahrung im Umgang mit der linksextremen Szene oder verdreht absichtlich Tatsachen – gehört Selbstreflektion schon nicht zu den Stärken der Linksextremisten, so steht es um die Anerkennung staatlicher Autorität nicht besser. Jahrelang scheiterten Anzeigen gegen Inhalte auf der Plattform daran, dass über ein fehlendes Impressum kein Verantwortlicher ausgemacht werden konnte. Nun, da dies offenbar der Fall ist, beschwert man sich über die fehlende Vorwarnung. Dabei wird nur allzu offenkundig, dass es sich um ein Ablenkungsmanöver handelt.

Verfassungsschutz als Akteur?

Doch die Argumentation wird noch abenteuerlicher: So sei etwa nicht klar zu identifizieren, wer rechtswidrige Inhalte auf „linksunten“ gepostet habe, auch eine Verstrickung des Verfassungsschutzes schließt Adam nicht aus. Richtig ist zwar, dass bereits das erste NPD-Verbotsfahren aus einem ähnlichen Grund scheiterte, allerdings ist fraglich, inwiefern das bei „linksunten“ auch zutreffen soll. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft der linken bis linksextremen Szene ist jedenfalls auf dem G-20-Gipfel in Hamburg ausreichend demonstriert worden – ein Zeichen, dass den Worten auf „linksunten“ auch Taten folgen.

Weitere Radikalisierung zu beobachten

Letztendlich wird aber das Gericht in Leipzig entscheiden, ob das „linksunten“-Verbot durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière rechtswidrig war oder nicht. Bis dahin wird aber noch einige Zeit vergehen: Adam rechnet mit bis zu zwei Jahren, bis eine Entscheidung fällt. Währenddessen deutet nichts darauf hin, dass die linke Szene daraus gelernt hätte: Sogar die linke taz berichtet, dass sogenannte „Outings“ – also das Bloßstellen von Menschen mit unliebsamen Meinungen – auf der Schwesterplattform „indymedia“ zugenommen hätten. Aber: Das Landeskriminalamt ermittelt auch in diesem Fall bereits. Dass es allzu schnell nun zu einem weiteren Verbot kommt, ist aber eher unwahrscheinlich: Dazu fehlt die aufgeheizte Stimmung eines Bundestagswahlkampfes wie im August des vergangenen Jahres.

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Kommentare (1)

Thempoli

Gedanken kann man nicht verbieten in dem man Internetplattformen verbietet.

»Ein Prozent«-Redaktion:

Das stimmt. Aber die kriminellen Aktivitäten einiger irrer Linksextremisten erschweren und deren primitiven Hass etwas eindämmen.

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