Campact gegen Rentner

Dieser Solifonds-Fall hat einfach alles, was eine „gute“ Geschichte ausmacht: Vor allem einen obskuren Verein, der angeblich für Meinungsfreiheit und Grundrechte kämpft, aber wegen einer Meinungsäußerung gegen einen Rentner in der Grundsicherung vorgeht – Streitwert 10.000 Euro.

Dann einen zuständigen Richter am Landgericht, der dem Rentner Prozesskostenhilfe verweigert und gleichzeitig selbst an Campact e. V. spendet. Und schließlich das Campact-Netzwerk aus Verein, Stiftung und der gemeinnützigen HateAid gGmbH, dessen personelle und finanzielle Verflechtungen Fragen aufwerfen.

Der Solifonds unterstützt den Betroffenen mit 1.900 Euro für seine Anwalts- und Gerichtskosten.

Über das Campact-Netzwerk und dessen politische Aktivitäten – insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen – wurde durch uns bereits berichtet. Nach dieser Berichterstattung wurden keine weiteren gemeldeten Zahlungen an SPD, Bündnis 90/Die Grünen oder Die Linke bekannt. Transparenz wirkt!


Einschüchterung im Netz

Wir erleben den Wandel im Netz beim Solifonds hautnah. Nahezu täglich gehen Anfragen von Personen ein, die wegen Meinungsäußerungen mit Anzeigen, Strafbefehlen oder zivilrechtlichen Forderungen konfrontiert werden. Selbst wer sich rechtlich zur Wehr setzt, und auch Erfolg hat, sieht sich häufig mit erheblichen Kosten konfrontiert und wird so bestraft.

Das Vorgehen geförderter Organisationen, gezielt nach missliebigen Äußerungen im Netz zu suchen und diese juristisch verfolgen zu lassen, funktioniert nur, weil Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren eröffnen und das üble Spiel mitspielen. Hier entsteht der Eindruck eines arbeitsteiligen Vorgehens zwischen – oft mit Steuergeldern geförderten – NGOs und staatlichen Stellen.

Hinweis des Solifonds

Der Solifonds übernimmt keine Strafbefehle oder Geldstrafen. Eine solche Übernahme könnte strafrechtliche Risiken begründen, etwa den Vorwurf der Strafvereitelung (§ 258 StGB), Anstiftung, Beihilfe oder eine Umgehung des Strafzwecks. Strafbefehle gelten als persönliche Sanktionen, die den Verurteilten selbst treffen sollen.

Teure Abmahnung wegen eines Reposts

Im vorliegenden Fall ging es nicht um eine eigene Behauptung. Ein 76-jähriger Rentner teilte auf X einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Campact e.V. und dessen vermeintlicher Staatsnähe befasste. Übrigens einen Beitrag, der bis heute abrufbar ist!

Der Verein beauftragte die große Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Für den hessischen Rentner entstanden Gesamtkosten von 4.339,59 Euro, davon über 1.900 Euro allein für die Anwaltskosten des Vereins. Dieses Vorgehen scheint sich für Verein und Anwälte zu lohnen.

Wichtig ist: Auch das Teilen oder Reposten fremder Inhalte kann eine Haftung auslösen.

Verteidigung und eidesstattliche Versicherungen

Der Rentner wehrte sich anwaltlich gegen die Forderungen. In umfangreichen Schriftsätzen trugebn die Anwälte des Vereins vor, der Campact e.V. erhalte keine öffentlichen Mittel und sei nicht von der etablierten Politik abhängig, so wie es der geteilte Beitrag darstellte.

Im Verfahren wurden eidesstattliche Versicherungen vorgelegt, unter anderem von Daphne Heinsen, Vorsitzende der Demokratie-Stiftung Campact, die laut Vereinsregister zugleich Mitglied des vierköpfigen Vorstands von Campact e.V. ist.

Ebenfalls liegt eine eidesstattliche Versicherung des geschäftsführenden Vorstands Felix Kolb vor. Darin heißt es wörtlich:

„Auch von der HateAid gGmbH fließen keine (privaten oder stattlichen) Mittel an den Campact e.V.“ Der interessante Schreibfehler stammt aus dem Originaldokument.

Die Erwähnung der staatlich und stattlich geförderten HateAid gGmbH ist dabei nicht zufällig: Campact e.V. hielt bis vor Kurzem 50 Prozent der Gesellschaftsanteile.
Nach Angaben von HateAid hält Campact e.V. aktuell 33,32 Prozent, weitere 33,34 Prozent liegen bei der HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg, die es vor Kurzem auf die Sanktionsliste der USA wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit geschafft hat. Die restlichen 33,34 Prozent gehören dem einschlägigen Hamburger Verein Fearless Democracy e. V.. Es ist ein interessantes weitverzweigtes Netzwerk, dass sich auftut, wenn man den Campact-Komplex unter die Lupe nimmt.

Auszug aus der Campact-Recherche zur Einmischung in Landtagswahlen.

Richter: Spender – und dennoch nicht befangen

Wie weit dieser Campact-Komplex reicht, zeigte sich auch in einem Befangenheitsantrag gegen Richter Söhnel am Landgericht Gießen. Dieser gab an, monatlich acht Euro an Campact e.V. zu spenden.

Der Antrag wurde im August 2025 von seinen drei Richterkollegen mit Beschluss des Landgerichtes Gießen zurückgewiesen. Begründung: Der Richter sei weder Mitglied des Vereins noch übe er dort eine Funktion aus.

In der Folge lehnte Richter Söhnel im September 2025 den Antrag auf Prozesskostenhilfe des mittellosen Rentners ab und entschied zugunsten des Vereins, den er finanziell unterstützt.

Das Ziel: Angst vor Kritik

Der Fall zeigt exemplarisch: Gerechtigkeit muss man sich in der Bundesrepublik leisten können. Im konkreten Fall kann der Solifonds zumindest einen Teil der Kosten abfedern.

Staatliche Förderstrukturen, Sondergesetze für Politiker, eine ideologisch geprägte Justiz und politisch vernetzte NGOs können zusammenwirken, wenn es darum geht, Kritik im Netz juristisch zu verfolgen.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit erscheinen zunehmend unklar. Das sorgt dafür, dass Kritik ausbleibt. Deswegen ist es so wichtig, obskure Netzwerke wie Campact genauer unter die Lupe zu nehmen, damit Bürger und unsere Grundrechte geschützt werden.

Wir haben hierfür einen weiteren Ansatz gefunden, aber dazu an anderer Stelle mehr.

Dieser Artikel ist mir was wert

Das „Ein Prozent“ Recherchenetzwerk mit einer Spende unterstützen.

spenden

05. Dezember 2025

Linker Protest in Halle: finanziert mit Steuergeld

29. Oktober 2025

Späte Corona-Rache der Behörden

Kommentieren

Kommentar
Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Der Rundbrief der Bewegung

Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Bereits über 40.000 Personen nutzen diese Möglichkeit.