Impfpflicht – Anträge, Verfahren, Widerstand

In einer Woche am 17. März will der Bundestag mit dem Gesetzgebungsverfahren zur gesetzlichen Impfpflicht beginnen. Wir stellen die verschiedenen Anträge und den groben Ablauf des Verfahrens im Bundestag vor. Zudem zeigen wir, wie der parlamentarische Ablauf bestimmte Anträge begünstigen könnte. Am Ende erklären wir, wie man sich einer möglichen Impfpflicht entgegenstellen kann.

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Das Gesetzgebungsverfahren zur Impfpflicht

Ständig treten neue Gesetze in Kraft, doch kaum einer weiß, wie sie entstehen. Wir erklären den Ablauf kurz und richten unseren Fokus auf dem Bundestag. 

Erster Lesung – 17. März 2022

Die verschiedenen Anträge werden in den Bundestag eingebracht. Sie werden in einer ersten Aussprache diskutiert und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der federführende Ausschuss wird sicher der Gesundheitsausschuss sein.

In den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen werden die Anträge beraten und es wird eine Beschlussempfehlung abgestimmt. Hier entscheiden die Mehrheiten im federführenden Ausschuss.

Zweite Lesung

Aufgrund der Empfehlung wird wieder im Bundestag öffentlich debattiert. Hier sind Änderungsanträge durch jedes Mitglied des Bundestags möglich und müssen abgestimmt werden.

Dritte Lesung – Anfang April

Diese findet nur statt, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen. In ihr wird über das Gesetz endgültig und im Fall der Impfpflicht mit einfacher Mehrheit der 736 Abgeordneten abgestimmt und könnte in Kraft treten. 

Mehr zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens des Bundestages und wer noch mitreden darf – kann man hier erfahren.

Die verschiedenen Anträge

In der neuen Ampelregierung war man nicht in der Lage, einen gemeinsamen Antrag zur Impfpflicht zu formulieren, also legten weder die Ampelfraktionen noch Bundesregierung noch Gesundheitsminister Lauterbach einen Antrag vor. Die Impfpflicht-Anträge kommen von „Gruppen von Abgeordneten“. Hinderlich war sicherlich, dass fast jeder führende Politiker der Bundesrepublik zuvor eine Corona-Impfpflicht vehement ausgeschlossen hat und nun wortbrüchig werden muss. Zudem hat die neue Regierung Angst vor einer krachenden Niederlage bei der von ihr favorisierten Impfpflicht ab 18 Jahren.

Impfpflicht für alle ab 18 Jahren

Geht es nach den zumeist aus den Regierungsfraktionen stammenden 233 Mitgliedern des Bundestages, dann muss zum 1. Oktober 2022 jeder Bürger über drei Corona-Impfungen verfügen. Bereits zum 15. Mai 2022 sollen die Krankenkassen über die gesetzliche Impfpflicht informieren und die Versicherten sollen ihre Impfnachweise an die Krankenkassen übermitteln. Die Krankenkassen würden die Informationen nach dem 1. Oktober an die Behörden weitergeben. Wenn dann nach mehrmaligen Aufforderungen der Behörden kein Nachweis erbracht wird, wird ein Bußgeldverfahren gestartet – hierzu sollen Länder und Kommunen in die Pflicht genommen werden. Der Antrag sieht vor, vor allem die Gesundheitsämter in die Pflicht zu nehmen. Bei den Bußgeldern werden in den Medien Summen von bis zu 2.500 Euro genannt. Die Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2023 begrenzt sein.

Zum Antrag: Drucksache 20/899

Impfpflicht ab 50 Jahren

Dieser Antrag ist bisher nur angekündigt. Er soll eine verpflichtende Beratung zur Corona-Impfung für alle Volljährigen und eine Impfpflicht mit drei Impfungen für alle Menschen ab 50 Jahren enthalten. Wie diese Impfpflicht umgesetzt werden soll, ist nicht nicht klar, da er im System des Bundestages noch nicht hinterlegt ist – siehe hier und hier.

CDU/CSU und der „gestufte Impfmechanismus“

Die Union möchte eine Impfpflicht durch die Hintertür. Ihr Antrag setzt sich dafür ein, dass zeitnah ein Impfregister aufgebaut wird, in dem der Impfstatus eines jeden Bürgers festgehalten wird. Zum Aufbau dieses allumfassenden Registers soll auf die Daten der Steuer-Identifikationsnummer zurückgegriffen werden. Bei einer Überbelastung des Gesundheitssystems soll der „gestufte Impfmechanismus“ in Kraft treten. Dann sollen erst alle Menschen ab 60 Jahren geimpft werden, dann alle ab 50 Jahren und dann „die Beschäftigten in Schulen, Kitas, den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie der Polizei“. Über die jeweiligen Erweiterungen der Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden.

Union-Fraktionschef Friedrich Merz sagte dazu: „… man müsse jetzt Vorsorge für den Fall treffen, dass eine wie auch immer geartete Impfpflicht im Herbst nötig werde“.

Mehr Informationen zum Vorschlag der Union.

Anträge gegen die Impfpflicht

Gegen eine Impfplicht stellen sich zwei Anträge. Zum einen der Antrag der AfD-Fraktion, der auch die bereits beschlossene „einrichtungsbezogene Impfplicht“ zurücknehmen will und ein Antrag von zahlreichen bekannten Politikern aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unter anderem wird der Antrag von Wolfgang Kubicki, Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht getragen.

Während der AfD-Antrag kurz und knapp auf eine Abschaffung der bestehenden Impfpflicht für medizinische Berufe und eine Verhinderung der allgemeinen Impflicht anzielt, bittet der Antrag von Kubicki und Co. die Bundesregierung auf weitere Corona-Maßnahmen zu verzichten und stellt fest, dass Deutschland keiner Impfpflicht bedarf.

Welcher Antrag setzt sich durch?

Die aktuellen Mehrheiten sind nicht bekannt und Politiker neigen bekanntlich nicht dazu, zu ihrem Wort zu stehen und passen ihre Meinung gerne an aktuelle Stimmungen an. Deswegen ist die parlamentarische Verfahrensweise wichtig. 

Beim Ablauf der Abstimmung soll der Antrag abgestimmt werden, der am weitestgehenden ist. Das wäre in unserem Fall die Impfplicht ab 18 Jahren. Doch ihre Befürworter haben Angst diesbezüglich keine Mehrheit zu finden. Denn würde dieser Antrag zuerst abgestimmt und durchfallen, müsste die „ab 18 Jahren“-Gruppe mindestens der Impfpflicht ab 50 Jahren zustimmen, um überhaupt noch zu einer Impfplicht zu kommen. Sollte es hier eine Mehrheit geben, wären die anderen Anträge höchstwahrscheinlich vom Tisch. Es ist also nicht nur wichtig, was abgestimmt wird, sondern auch wie. Hier setzt man, gemäß dem Berliner Buschfunk, in Regierungskreisen auf die SPD-Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Sie soll helfen, das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Umsetzbarkeit und Widerstand

Deutschland war mal ein Land, in dem vieles gut organisiert und gut durchdacht funktioniert hat – diese Zeiten sind lange vorbei. Sollte es zu einer Impflicht kommen, ist noch lange nicht klar, dass sie auch wirklich umgesetzt wird. Gewiss lassen sich viele Menschen von der Androhung eines Bußgeldes einschüchtern und gegen ihre Überzeugungen zu einer Impfung zwingen, aber es gibt eben auch viele Menschen, die die letzten Jahre und die unnötigen staatlichen Schikanen überstanden haben. Gerade diese Menschen werden jetzt wohl nicht einknicken. 

Wenn der Bundestag die Last der Impfpflicht bei Krankenkassen und den Kommunen ablädt, dann ist schon jetzt klar, dass man diesen Verfahren Sand ins Getriebe streuen kann. Hier ist die Masse der Widerständigen der ausschlaggebende Punkt. Wenn viele widersprechen und lange Verfahren produziert werden, dann kommen wir auch ohne drei staatlich verordnete Spritzen über den nächsten Winter. Aber dazu bei Bedarf später mehr.

 

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Kommentare (1)

Manuela Morell

Guten Abend die Herren, gibt es denn ein vorgefaßtes Schreiben gegen die Impfpflicht, welches ich unseren regionalen Politikern zuschicken könnte? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Manuela Morell

Antwort EinProzent:

Darum ging es in diesem Blogbeitrag. Sie können den text aus Dresden anpassen.

So verhindert ihr Impfpflicht & Pflegenotstand

 

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