Nach der diesjährigen Bundestagswahl haben wir von „Ein Prozent“ nicht nur mehrere Wahleinsprüche beim Bundestag eingereicht, sondern nun auch Strafanzeige gegen die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand gestellt. Hintergrund ist die „Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern“, in der Brand weitreichende Einschränkungen für Bürger formulierte, die ihr Recht auf Wahlbeobachtung wahrnehmen wollten.
In zahlreichen Wahllokalen führten diese Empfehlungen dazu, dass Bürger gezielt vom Auszählungsvorgang ausgeschlossen oder massiv in ihrer Beobachtung behindert wurden. Die Bundeswahlleiterin trug damit aktiv zur Einschränkung eines demokratischen Grundprinzips bei: der Öffentlichkeit der Wahl.
Podcast: Alle Fakten zu unseren Einsprüchen gegen die Bundestagswahl
Verstoß gegen das Grundgesetz
Bereits 2009 stellte das Bundesverfassungsgericht klar:
„Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische politische Willensbildung. Sie sichert die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und schafft damit eine wesentliche Voraussetzung für begründetes Vertrauen der Bürger in den korrekten Ablauf der Wahl.“
(Urteil vom 3. März 2009, Az. 2 BvC 3/07, Rn. 106)
Die Formulierung der Bundeswahlleiterin – „Ein Anspruch auf Sichtbarkeit jeder Einzelheit besteht nicht“ – widerspricht dem klar. Auch die in der Handreichung enthaltene Empfehlung, Wahlbeobachter ohne konkrete Störung auf Distanz halten zu dürfen, wurde in der Praxis zur systematischen Ausgrenzung genutzt. In manchen Wahllokalen ging man sogar noch weiter und sperrte die Wahlbeobachter komplett aus.
Darum geht es konkret!
Die Anzeige stützt sich auf folgende Punkte:
- Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB
- Verletzung des Wahlrechts gemäß § 108a StGB
- Verstoß gegen § 31 Bundeswahlgesetz und § 54 Bundeswahlordnung
- Missachtung der höchstrichterlichen Vorgaben zur Wahlöffentlichkeit
Die Bundeswahlleiterin hat durch ihre Anweisung eine Lawine ins Rollen gebracht, die im Ergebnis die Überprüfbarkeit der Wahl bundesweit eingeschränkt oder verhindert hat.
Warum wir handeln
Wahlen sind nur dann demokratisch, wenn sie öffentlich und nachvollziehbar durchgeführt werden – das ist die Kernaussage unserer seit Jahren laufenden Wahlbeobachter-Kampagne. Die Anweisungen der Bundeswahlleiterin wirkten nicht deeskalierend, sondern schufen neue Konflikte – auch mit blockierten Wahlbeobachtern – und behinderten die ordnungsgemäße Auszählung.
Wir sehen es als unsere Pflicht, diesen offensichtlichen Rechtsverstoß öffentlich zu machen und juristisch prüfen zu lassen. Denn eine funktionierende, Vertrauen schaffende Demokratie braucht nicht nur die Wahl selbst – sie benötigt transparente Verfahren und Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Es bedarf zudem des Engagements vieler aufrechter Bürger. Nur wir können kontrollieren, ob die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und die demokratischen Grundrechte eingehalten werden. Denn diese werden leider immer weiter abgebaut, obwohl man leicht, schnell und kostengünstig für sichere Wahlen sorgen könnte – dazu hier mehr.
Nächste Schritte
Die Anzeige wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt. Über alle weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren. Die vollständige Strafanzeige kann hier eingesehen werden.
Nach der Wahl ist vor der Wahl: Überlegen Sie schon jetzt, wie Sie sich bei kommenden Wahlen einbringen können – als Wahlhelfer im Wahllokal oder, wenn das nicht möglich ist, als Wahlbeobachter.
Wer regelmäßig über Aktionen, rechtliche Entwicklungen und regionale Einsätze informiert werden möchte, kann sich auf wahlbeobachtung.de eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig und gezielt aktiv werden können.