Nein zum Heim: Ansatzpunkte für Bürgerinitiativen

Die von Friedrich Merz im Wahlkampf versprochene Migrationswende bleibt aus, obwohl er nach geltendem Recht Hunderttausende abschieben könnte – das haben wir hier belegt. Deswegen entstehen immer noch überall im Land Asylheime, denn die Fremden, die da sind, werden nicht gehen, und der Zustrom geht immer weiter.

Fakten zur aktuellen Lage.

Immer mehr Bürger stellen sich die Frage, wie sie auf zulässigem Wege gegen die Errichtung oder den Betrieb von Asylunterkünften in ihrer Gemeinde vorgehen können. Dabei geht es nicht um Eskalation, sondern um konkrete, sachliche Hebel im Rahmen des geltenden Rechtes. Dieser Überblick zeigt, welche Wege Bürgern zur Verfügung stehen, um ihre Interessen zu vertreten und Asylheime zu verhindern oder wieder verschwinden zu lassen.

1. Trägerorganisationen/Unternehmen unter der Lupe nehmen

Asylheime sind für die Betreiber Gelddruckmaschinen. Viele Betreiber von Asylunterkünften sind gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände oder kirchliche Träger. Die Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile – ist aber an klare Bedingungen geknüpft:

Transparenzpflichten: Bürger können Auskunft darüber verlangen, wie sich die Mittelverwendung des Vereines gestaltet. Bei Unregelmäßigkeiten kann das zuständige Finanzamt eingeschaltet werden.

Zweckverfehlung: Wenn ein Verein nicht satzungsgemäß handelt, etwa ohne Bezug zum Gemeinnützigkeitszweck wirtschaftlich tätig ist, kann ein Entzug der Gemeinnützigkeit beantragt werden.

Missverhältnis zur Allgemeinheit: Wenn die Aktivitäten des Trägers einer breiten Mehrheit der Bevölkerung nachweislich schaden (z. B. durch sozialen Unfrieden oder konkrete Sicherheitsprobleme), kann dies bei einer Prüfung der Gemeinnützigkeit berücksichtigt werden.

Tipp: Bürgerinitiativen und jeder Bürger können beim Finanzamt eine Prüfung der Gemeinnützigkeit anstoßen, insbesondere bei wiederholt auffälligen oder intransparenten Organisationen. Informationen können von Bürgern auch über Kommunalparlamente besorgt werden – siehe Punkt „Bürgeranfragen“. Konkrete Informationen zum Thema Gemeinnützigkeit findet ihr hier.

Ist der Betreiber ein Unternehmen oder ein einzelner Unternehmer, dann helfen Auskunftsseiten wie North Data dabei, offenzulegen, welche weiteren Unternehmen der Träger betreibt.

Protest kann an diese Standorte verlegt werden. Wenn ein Unternehmen in eurem Ort mit einem Heim Geld verdient, könnt ihr an anderen Unternehmensstandorten darauf hinweisen. Auch Onlinekampagnen helfen dabei, diese Missstände aufzudecken.

Unternehmer über die Folgen seiner Handlungen informieren. Es gibt einige Beispiele, bei denen der direkte Kontakt hilfreich war: Kontaktaufnahmen per Onlinekampagnen, Briefaktionen oder Proteste vor Ort haben vielen Betreibern gezeigt, welchen Schaden sie anrichten, woraufhin sie ihre Aktivitäten aufgegeben haben. Wichtig ist, dabei immer friedlich und sachlich zu bleiben!

Protest kann und soll natürlich auch gegenüber gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder kirchlichen Trägern geäußert werden. Auch die Dienstleister in der Einrichtung können und sollten in den Protest eingezogen werden.

2. Baurechtliche Einwände: Nicht alles ist zulässig

Die Umwandlung zu oder der Neubau von Asylunterkünften sind in der Regel genehmigungspflichtig. Hier greifen viele gesetzliche Anforderungen, die man genau prüfen kann:

Bebauungspläne und Nutzung: Ist das Gelände überhaupt als Fläche für soziale Einrichtungen ausgewiesen? Wenn nicht, ist eine Ausnahmegenehmigung nötig – gegen die man Widerspruch einlegen kann.

Nachbarschutz: Liegt das Heim zu nahe an Wohnbebauung, Schulwegen oder Spielplätzen? Auch Lärm, Müll und Verkehr können Gründe sein, eine Nutzung anzufechten.

Verfahren und Beteiligung: Wurde die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt? Wurde korrekt veröffentlicht? Schon Formfehler können Projekte zu Fall bringen.

Tipp: Frühzeitige Akteneinsicht bei der Kommune kann aufdecken, ob die Genehmigung formal korrekt erfolgt ist.

Es gab Fälle, in denen Bürger den Bau verzögerten, weil die Gemeinden einfach losgelegt hatten, ohne sich an geltendes Baurecht zu halten – nach Einsprüchen mussten diese Projekte gestoppt werden. In anderen Gemeinden haben Bürger auf ihren Grundstücken Zufahrtswege für Baumaschinen verengt – so konnte der Bau verhindert werden.

Es gibt viele Möglichkeiten: Bürokratie ist oft wirksamer als nur zu protestieren und auf die Einsicht der Politiker zu hoffen. Lasst euch beraten. Sammelt auf Informationsabenden und Protestveranstaltungen Spenden, um Fachleute hinzuzuziehen und um Einsprüche und Klagen einreichen zu können.

Möglichkeiten Baurecht
Akteneinsicht und Informationsrechte

Bürger haben das Recht auf Einsicht in Bauakten (nach den Landesinformationsfreiheitsgesetzen oder direkt über das Bauamt), um die Genehmigungslage eines Objektes zu prüfen.

Ziel: herauszufinden, ob eine Nutzungsänderung korrekt genehmigt worden ist, ob Auflagen eingehalten worden sind, wer der Eigentümer ist etc.
Tipp: Am besten schriftlich und sachlich beantragen, z. B. unter Berufung auf das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) oder das Umweltinformationsgesetz.
Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde

Wenn der Verdacht besteht, dass bauliche Vorgaben (z. B. Nutzungsart, Baugenehmigung, Abstandsflächen) verletzt worden sind, können Bürger eine formlose Anzeige bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Inhalt: möglichst konkret mit Adresse, Beschreibung des Objektes, Art des Verstoßes (z. B. Umnutzung ohne Genehmigung, überbelegte Räume).
Rechtsgrundlage: je nach Bundesland Bauordnung (z. B. § 75 BauO NRW: Nutzungsuntersagung bei unzulässiger Nutzung).
Ergebnis: Bei berechtigtem Verdacht ist die Behörde verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen. Im Falle eines Verstoßes kann sie eine Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügung aussprechen.
Nachbarrechte geltend machen

Anlieger haben oft eigene Rechte aus dem sogenannten Drittschutz, etwa wenn die bauliche Nutzung sie direkt beeinträchtigt:
Abwehrklage oder Widerspruch gegen eine Baugenehmigung: Frist beachten (meist ein Monat nach Bekanntgabe).
nachträglicher Antrag auf Überprüfung: Auch wenn ein Heim schon in Betrieb ist, kann ein Antrag auf baurechtliche Prüfung gestellt werden.
Themen: Lärm, Verkehr, Gerüche, Abstände, Schattenwurf, fehlende Stellplätze etc.

3. Brandschutz: Sicherheit als Pflicht

Asylunterkünfte unterliegen strengen Anforderungen beim Brandschutz – gerade bei größeren Objekten oder Containeranlagen. Häufig sind hier Mängel zu beobachten:

Fluchtwege: Sind ausreichend und klar gekennzeichnete Fluchtwege vorhanden?

Rauchmelder, Feuerlöscher, Notbeleuchtung: Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen, kann eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden.

Überbelegung: Wenn mehr Personen untergebracht werden als zulässig, ist das ein sicherheitsrelevanter Verstoß.

Tipp: Zuständig sind Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienststellen der Gemeinde. Hinweise von Anwohnern können eine Prüfung veranlassen.

Möglichkeiten Brandschutz
Anzeige bei der Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr

Wenn es um fehlende Rauchmelder, versperrte Fluchtwege, mangelhafte Notbeleuchtung o. Ä. geht, kann man sich direkt an die örtliche Brandschutzdienststelle, teils auch an die Feuerwehr wenden.

Beispielhafte Mängel:

- keine oder zu wenige Fluchtwege,
- fehlende Fluchtwegkennzeichnung,
- Überbelegung von Räumen (z. B. Mehrbettzimmer ohne Fenster),
- kein Brandschutzkonzept trotz gesetzlicher Pflicht.

Folgen: Die Behörde kann kurzfristig eine Begehung durchführen und bei Mängeln Auflagen, Bußgelder oder ein Nutzungsverbot aussprechen.

4. Bürgeranfragen: Informationen gezielt einfordern

Eine wirkungsvolle und friedliche Möglichkeit, Druck aufzubauen und Transparenz herzustellen, sind formelle Bürgeranfragen an Behörden und kommunale Gremien aller Art. Diese können schriftlich oder über Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen gestellt werden und zwingen Verwaltungen zur Stellungnahme. Wie Bürgeranfragen im Detail funktionieren, erfahrt ihr hier!

Mögliche Inhalte einer Bürgeranfrage:

Baugenehmigung:
„Wurde für die Nutzung der Immobilie XY als Asylunterkunft eine rechtskräftige Baugenehmigung erteilt? Wenn ja, wann und unter welchen Auflagen?“

Brandschutzkonzept:
„Liegt ein geprüftes Brandschutzkonzept für die Unterkunft XY vor? Wurde die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?“

Überprüfung durch Behörden:
„Wann wurde das Objekt zuletzt durch Bauaufsicht oder Feuerwehr kontrolliert? Gab es dabei Mängel oder Auflagen?“

gemeinnütziger Träger:
„Wer ist Betreiber der Unterkunft XY? Handelt es sich um einen gemeinnützigen Träger? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?“

Verschiedene Ansprechpartner:

• als Bürgeranfrage im Kommunalparlament,
• schriftlich an Rathaus, Bauamt oder zuständige Behörde,
• Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG)
 

Was ist das IFG?
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgern das Recht, Einsicht in amtliche Unterlagen bei Landes- und Kommunalbehörden zu nehmen – zum Beispiel in Bauakten, Genehmigungen oder Verträge. Ziel ist es, Verwaltungshandeln transparent und überprüfbar zu machen.

Hilfe erhält man bei den Landesdatenschutzbeauftragten. Es gibt auch Ratgeber zur Nutzung des IFG – hier ein Beispiel aus Baden-Württemberg.


Tipp: Je konkreter die Frage und je sachlicher der Ton, desto größer die Chance auf eine verwertbare Antwort. Werden Anfragen ignoriert, kann man sie öffentlich machen oder eine Beschwerde an den Gemeinderat bzw. die Kommunalaufsicht (!) richten.

5. Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung

Neben rechtlichen Wegen sind Aufklärung und Vernetzung entscheidend:

Informationsveranstaltungen: Bürger können eigene Versammlungen anmelden, Infoblätter verteilen oder Experten einladen, um Missstände aufzuzeigen. Dort kann auch Geld für weitere Maßnahmen wie fachliche Beratung, Einsprüche und Klagen gesammelt werden.

Kontakte zu (alternativen) Medien und Gemeinderäten: Eine kontinuierliche Pressearbeit, Onlinekampagnen (z. B. mit eigenem „X“-Account zu euren Aktionen) und das Einwirken auf lokale Entscheidungsträger können erheblichen Einfluss entfalten.

Wichtig ist: Der Widerstand darf nicht nachlassen. Kommunalpolitiker müssen immer wieder mit dem Thema konfrontiert werden. Lässt die Aufmerksamkeit der Bürger nach, ist das Thema für Politiker aller Ebenen schnell vergessen.

Die Erfahrung zeigt: Die Heime waren zuallererst dort wieder verschwunden, wo der Widerstand hartnäckig blieb.

Asylnotstand ausrufen: Während sich einige Kommunen zum „Offenen Hafen“ erklären und mehr Fremde aufnehmen wollen, rufen andere den Asylnotstand aus. Das bedeutet, dass man ein deutliches Zeichen an andere Kommunen, das Bundesland und den Bund sendet: „Bei uns sind die Kapazitäten erschöpft. Das Heim gefährdet den sozialen Frieden.“ Mehr Informationen dazu gibt es hier.


Spendenkritik: Wenn Kirchen oder Organisationen in der Öffentlichkeit um Spenden werben, aber gleichzeitig problematische Heime betreiben, darf das öffentlich thematisiert werden.

Protest allein reicht nicht – es gibt viele weitere Möglichkeiten!

Der Protest gegen Asylunterkünfte ist ein legitimer Ausdruck bürgerschaftlicher Selbstbestimmung – wenn er friedlich und sachlich geäußert wird, kann er sehr erfolgreich sein. Baurecht, Brandschutz, Bürgeranfragen und die Frage der Gemeinnützigkeit bieten klare Ansätze für alle, die nicht nur zuschauen, sondern handeln wollen. Sie sind die perfekten Ergänzungen zu starken Protesten und Infoveranstaltungen.

Wir müssen nur selbstbewusster werden und unser Handwerkszeug erweitern!

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