Späte Corona-Rache der Behörden

In Sachsen-Anhalt geschieht derzeit Ungeheuerliches: Bürger werden mit absurden Strafgebühren im Zusammenhang mit Corona-Protesten aus dem Jahr 2022 überzogen.

Wir erinnern uns: Zu Zeiten von „Corona“ erhielten Bürger in Sachsen-Anhalt willkürlich und in Massenabfertigung Betretungsverbote für bis zu vier Städte im Harz. So wollte man die Corona-Proteste unterdrücken – doch das misslang. Jetzt folgt die späte Rache der Behörden.

Die Corona-Krise haben viele längst verdrängt: die Einschränkungen der Grundrechte, übergriffige Behörden, Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten. Von den Langzeitfolgen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ganz zu schweigen.

Es schien, als hätten wenigstens einige Politiker und Behördenchefs aus den Fehlern jener Zeit gelernt – auch durch den Widerstand vieler mutiger Bürger. Nicht so in Sachsen-Anhalt: Hier versucht man, Demonstranten noch Jahre später massiv zu bestrafen.

2022: Proteste sollten unterdrückt werden

Im Harz formierte sich damals Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen. Immer wieder kam es zu spontanen Demonstrationen gegen die Einschränkung der Grundrechte.

Die Reaktion: massenhaft versendete Schreiben der Polizeiinspektion Magdeburg. Bürger, die auf Demos festgestellt wurden, erhielten teilweise wöchentlich Platzverweise bzw. Betretungsverbote für die größeren Städte im Harzkreis – Wernigerode, Blankenburg, Halberstadt und Quedlinburg.

Die Schreiben aus dem Jahr 2022 wurden offenbar fließbandartig vorbereitet.

Die Begründung der Polizei:

„Ich verbiete Ihnen, an nicht angemeldeten Versammlungen zum sinngemäßen Thema ‚Gegen die Corona-Maßnahmen‘ am XX. April 2022, mit einem zu erwartenden Beginn um 17:00 Uhr, teilzunehmen oder den unter Punkt 3 bezeichneten Bereich eine Stunde vor Beginn sowie eine halbe Stunde nach dem voraussichtlichen Ende der Versammlung gegen 21:30 Uhr zu betreten.“

„Das mir eingeräumte Ermessen betätige ich dahingehend, dass ich ein Betretungsverbot gegen Sie ausspreche. Ich möchte vermeiden, dass Sie sich im Verbotsbereich aufhalten oder an der Durchführung der Versammlung aktiv beteiligen, diese unterstützen oder in sonstiger Art und Weise in diese einbezogen werden.“

Bürgern wurde also das Betreten von bis zu vier Städten gleichzeitig untersagt – ein vollkommen absurder Vorgang, da niemand an vier Demonstrationen zur selben Zeit teilnehmen kann, aber massiv in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde.
Diese Maßnahme zeigt die Hilflosigkeit und das fehlende Unrechtsbewusstsein der Polizei in dieser Phase der Coronakrise.

Die teilweise wöchentlich versandten Schreiben blieben wirkungslos – die Proteste gingen weiter. Schließlich endeten die Corona-Maßnahmen, und der Alltag kehrte zurück. Die absurden Bescheide und vollen Briefkästen gerieten in Vergessenheit – bis zum Jahr 2025.

Abkassieren und Unterdrücken

Seit einigen Wochen erhalten Bürger – nicht nur im Harz, auch in Magdeburg – neue Rechnungen der Polizei, im Amtsdeutsch „Heranziehungsbescheide“. Die Betroffenen sollen zahlen.

Begründung:

„Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen der Polizei.“

Konkret geht es um 123,50 Euro für jeden (!) im Jahr 2022 ausgesprochenen Platzverweis – also um die regelmäßig eingehenden Schreiben für bis zu vier Städte.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr: 120 Euro
  • Zustellkosten: 3,50 Euro

In der Begründung heißt es abschätzig:

„Mit Bescheid vom xx.03.2022, Az.: XXX der Polizeiinspektion Magdeburg, wurde Ihnen gegenüber eine Platzverweis-/Betretungsverbotsverfügung am XX.03.2022 zugestellt.

Das Verfahren stellt eine kostenpflichtige Amtshandlung dar.
Durch Ihr Verhalten haben Sie Anlass zu der polizeilichen Maßnahme gegeben und haben dafür die Kosten zu tragen.“
[Einzelne Daten wurden durch uns unkenntlich gemacht.]“

Wir haben mit Betroffenen gesprochen. Einige erhielten bereits 14 oder 15 Bescheide – ein Mann berichtete sogar von 21 Bescheiden à 123,50 Euro innerhalb weniger Wochen.

Im Harz ist man entschlossen, sich gegen diese Behördenwillkür aufgrund eines angeblich falschen „Verhaltens“ zur Wehr zu setzen.

Das sagen Politiker und Anwälte

Die Vorgehensweise der Polizeidirektion Magdeburg und insbesondere der Zeitpunkt der Kostenforderungen werfen Fragen auf. Wir haben die AfD-Bundestagsabgeordnete des Harzkreises, Dr. Christina Baum, zu dem Fall befragt – sie bietet den Betroffenen Unterstützung an:

„Der Staat hört einfach nicht auf, Repressalien gegen diejenigen zu verhängen, die es gewagt haben, gegen seine unbegründeten Maßnahmen aufzubegehren – selbst viele Jahre danach. Es geht schlicht um den Versuch, präventiv Proteste bei kommenden Krisen zu unterbinden. Dabei ging eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Corona-Zeit stets nur von den Politikern aus, die fortwährend unsere Freiheitsrechte verletzten – nie von den Bürgern, die sich vorbildlich für unsere Grundrechte eingesetzt haben.

Wenn Sie von derartigen Bescheiden betroffen sind, wenden Sie sich bitte an mich oder mein Wahlkreisbüro. Wir werden versuchen, Ihnen Hilfe zu vermitteln. Corona ist erst vorbei, wenn alle Geschädigten und Verfolgten rehabilitiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Bis dahin heißt es wie zu Corona-Zeiten: Standhaft bleiben und zusammenhalten!

Kontakt:
Wahlkreisbüro Dr. Christina Baum
Schwarzer Weg 1, Ballenstedt
Montag & Freitag: 15–18 Uhr
Tel.: 0160 97638657

 

Eine rechtliche Einschätzung gibt Rechtsanwalt Martin Kohlmann, der in den letzten Jahren als Kopf der Bürgerbewegung „Freie Sachsen“ gegen die Corona-Maßnahmen auf der Straße ankämpfte und als Anwalt mehrfach Behördenwillkür abwehren konnte.

Er erklärt:

„Wichtig ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und die einzelnen Verwaltungsgebühren juristisch anzugehen. Gegen jeden Bescheid muss jedoch einzeln innerhalb der Monatsfrist vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Passiert das nicht, wird die Geldforderung rechtskräftig, und der Staat beginnt mit der Vollstreckung.

Grundsätzlich kann die Klage zum Verwaltungsgericht ohne Anwalt eingereicht werden.
Natürlich stehen wir aber auch gerne zur Seite, wenn Hilfe benötigt wird.
Wer sich gegen diesen dreisten Versuch der Bürgerabzocke wehren möchte, kann gerne meine anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen – oder selbst aktiv werden.
Wir lassen uns die Corona-Zwangsmaßnahmen weiterhin nicht gefallen.“

Die Kanzlei von Martin Kohlmann ist hier erreichbar.

Erste Klagen

Unsere Recherchen zeigen: Erste Betroffene haben bereits Klage gegen die Kostenbescheide eingereicht. Dies kann sowohl über einen Anwalt als auch eigenständig – etwa mit Hilfe von KI – erfolgen.

Bisher ist noch keine gerichtliche Reaktion bekannt. In der Polizeiinspektion Magdeburg hofft man offenbar, dass viele Menschen eingeschüchtert sind und kleinlaut zahlen.

Doch wenn uns die letzten Jahre eines gelehrt haben, dann, dass man sich nur gemeinsam erfolgreich wehren kann.

Ein Hoffnungsschimmer

Das Polizeirecht ist Ländersache, und in Sachsen-Anhalt steht aktuell der Landtagswahlkampf an. Die AfD liegt mit rund 40 Prozent in Führung.

Sollte das Thema größere öffentliche Aufmerksamkeit erlangen – bislang berichtete nur Compact – und sich weitere Landespolitiker einschalten, könnte Bewegung in die Sache kommen.

Interessant wäre, wie viele Betretungsverbote im Jahr 2022 und wie viele Kostenbescheide im Jahr 2025 versendet wurden, wie viele Bürger betroffen sind und was der Innenausschuss des Landtages dazu sagt. Auch sollte geklärt werden, warum die Polizei die Bescheide erst jetzt verschickt – und ob ein politisches Kalkül dahintersteht. Hier muss die AfD aktiv werden.

Zudem besteht Hoffnung, dass eine neue Landesregierung diese Bescheide per Erlass aufheben könnte. Schon deshalb lohnt es sich, jetzt gegen die laufenden Kostenforderungen vorzugehen – um Zeit zu gewinnen.

Wir bleiben an der Sache dran!

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