Volksverhetzung: Das Gesetz zum „Maul halten“

Erstinstanzlich wurde AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kaiser hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und auch der Solifonds wird zum Tragen kommen.

Pauschale Verdächtigungen?

Stein des Anstoßes: Kaiser hatte in den sozialen Medien einen Text veröffentlicht, der sich dem ausufernden Phänomen der Gruppenvergewaltigungen durch Migranten beschäftigt hat. Dieser ausführliche Text wurde mit einer Grafik beworben, auf der zu lesen war: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ‚unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“

Wegen dieser Äußerung wurde sie nun zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt.

Dieser und unzählige andere Fälle zeigen, dass mit dem Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches – „Volksverhetzung“ – unliebsame und kritische Stimmen bekämpft und mundtot gemacht werden. Was leidet, sind die Meinungsfreiheit und die freie gesellschaftliche Auseinandersetzung. Zumal der Volksverhetzung-Paragraf zumeist gegen „rechte Täter“ herangezogen wird; „linke“ Volksverhetzung spielt kaum eine Rolle.


Passend zum Thema: Welche Meinungen sind VERBOTEN?
Mit Marie-Thérèse Kaiser.

Rechte Exklusivität

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden im letzten Jahr 4.649 Volksverhetzungen begangen. Von dieser Gesamtzahl wurden 3.482 Fälle rechten Tätern zugeordnet. 25 Delikte einfielen auf Linke, 161 Taten auf die Kategorie „ausländische Ideologie“, 40 auf „religiöse Ideologie“ und 941 Fälle konnten durch die Behörden nicht zugeordnet werden.

Diese Zahlen zeigen, dass die Volksverhetzungskeule genutzt wird, um gezielt gegen rechte Meinungsäußerungen vorzugehen. Denn Deutsche sind keine schützenswerte Gruppe im Sinn des Gesetzes. Gegen Deutsche darf gehetzt werden, während wir gleichzeitig fürchten müssen, bei sachlicher Kritik – wie im Fall von Frau Kaiser – sofort mit Anklagen und Strafen überzogen zu werden. Im Wiederholungsfall droht sogar Gefängnis.

„Volksverhetzung“ wird genutzt, um die Statistik für rechte Straftaten in die Höhe zu treiben. Wie in vielen anderen Bereichen des Strafrechts werden aus oft harmlosen Meinungsäußerungen „harte“ rechte Straftaten. Nur so können Politiker immer wieder das Märchen von der rechten Gefahr verbreiten, während linke Schlägertrupps Andersdenkende überfallen und islamistische Täter morden und Anschläge vorbereiten können. Hier haben wir uns genauer mit dieser Märchenstunde der Etablierten auseinandergesetzt.

Nebenwirkungen im Netz

Neben der Unsicherheit für Regierungskritiker hat das Gesetz noch eine andere ganz konkrete Folge. Laut einem anderen Zensurgesetz, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), sind Betreiber von Social-Media-Plattformen verpflichtet, gegen Volksverhetzungen auf ihren Plattformen vorzugehen. Das führt dazu, dass interne Richtlinien verschärft werden und auch zulässige Meinungen verschwinden. Nur so können die Unternehmen Strafzahlungen vermeiden.

Hinzukommen unzählige Hinweisgeber aus der steuerfinanzierten „Zivilgesellschaft“, die für die gewünschte politische Gleichschaltung sorgen und Unternehmen immer mit den Volksverhetzungsverstößen erpressen können.

Die verschiedenen Bundesregierungen versuchen über das Volksverhetzungsgesetz, das NetzDG und andere Zensurmaßnahmen den öffentlichen Diskus zu beschneiden und zu steuern. Dafür wird immer dieMenschenwürde der angeblich benachteiligten Gruppen herangezogen. Das ist nicht nur schwammig und lädt zum Missbrauch ein, sondern ignoriert die Menschenwürde der Deutschen, die nicht durch die Volksverhetzungsregeln geschützt werden. Im Gegenteil: Effektiv wird die notwendige kritische Auseinandersetzung im eigenen Land massiv beschnitten.

Entlarvt als das Werkzeug der Mächtigen

Im Oktober 2022 wurde unter dem Eindruck des Ukrainekrieges der Volksverhetzungsparagraf in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zuletzt verschärft – wir hatten ausführlich darüber berichtet. Das Leugnen von Völkermorden und Kriegsverbrechen ist nun auch gemäß dem Paragrafen 130 strafbar. Damit hat die Bundesregierung auf die öffentlichen Diskussionen um ukrainische und russische Kriegsverbrechen reagiert. In ihrer Hilflosigkeit griff sie auf ihr bewährtes Mittel zur Unterdrückung unliebsamer Diskussionen zurück. Wie hilfreich diese Verschärfung trotz Protesten von Forschern und Journalisten ist, wird sich zeigen.

Bereits heute ist es so, dass in repräsentativen Umfragen immer mehr Menschen angeben, in Deutschland nicht mehr frei und offen sprechen zu können. Dieser Frust über das Fehlen von grundlegenden demokratischen Freiheiten schlägt sich zum Teil nieder in der wachsenden Unterstützung von patriotischer Gegenkultur und rechten Parteien.

Je unfreier die Herrschenden unsere Gesellschaft gestalten, umso größer wird die Unterstützung für die verfolgte und verunglimpfte Opposition. Ein Dilemma, das die Mächtigen nicht mithilfe von Zensurgesetzen und Unterdrückung lösen werden.

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