Briefwahlbetrug – Wir suchen Betroffene!

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt konnten offenbar mehrere Bürger ihre Stimme im Wahllokal nicht abgeben. Der Grund: Für sie sollen bereits Briefwahlunterlagen beantragt worden sein. Die Betroffenen geben jedoch an, diese Unterlagen weder selbst beantragt noch erhalten zu haben.

Für uns ist klar: Diese Fälle müssen aufgeklärt werden. Deshalb suchen wir weitere Betroffene und Zeugen.

Eine kurze Zusammefassung:

Briefwahl beantragt – aber von wem?

Am Wahltag wurden Wähler in Sachsen-Anhalt in ihrem Wahllokal mit einer überraschenden Situation konfrontiert: Eine normale Stimmabgabe war für sie nicht möglich, weil für sie bereits ein Wahlschein ausgestellt worden sein soll.

Nach Angaben von Betroffenen stellte sich bei Nachfragen heraus, dass die entsprechenden Briefwahlunterlagen zuvor online beantragt worden waren. Das Problem: Die betroffenen Wähler erklären, den Antrag nicht selbst gestellt und die Unterlagen auch nie erhalten zu haben.

Damit stellen sich einige entscheidende Fragen:

Wer hat die Briefwahlunterlagen beantragt? An welche Adresse wurden sie verschickt? Was ist anschließend mit den Unterlagen passiert? Und vor allem: Wurden die dazugehörigen Stimmen möglicherweise abgegeben?

Wir wollen herausfinden, ob es sich um einzelne Fehler handelt oder ob weitere Wähler in Sachsen-Anhalt dasselbe erlebt haben.

Erinnerungen an den Briefwah Skandal von Stendal

Der Verdacht ist besonders brisant, weil Sachsen-Anhalt bereits einen der bekanntesten Fälle von Briefwahlmanipulation in Deutschland erlebt hat.

Beim Stendaler Wahlskandal wurden die persönlichen Daten anderer Wahlberechtigter genutzt, um an deren Briefwahlunterlagen zu gelangen. Mit gefälschten Vollmachten wurden Unterlagen beschafft und anschließend Stimmen manipuliert.

Im Mittelpunkt stand der damalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn wegen Wahl- und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft.

Besonders bemerkenswert: Der damalige Betrug fiel unter anderem deshalb auf, weil Bürger im Wahllokal wählen wollten und dort feststellen mussten, dass in ihrem Namen bereits Briefwahlunterlagen beantragt worden waren.

Wie der Stendaler Briefwahlbetrug funktionierte, erklärt dieses Video:
 

Online-Briefwahl: Wie sicher ist das Verfahren?

Heute kommt eine weitere Frage hinzu. In zahlreichen Kommunen können Briefwahlunterlagen bequem über das Internet beantragt werden.

Das erleichtert die Briefwahl – kann aber auch neue Fragen zur Sicherheit aufwerfen: Wie wird überprüft, ob tatsächlich der Wahlberechtigte selbst den Antrag stellt? Und wie wird verhindert, dass jemand mit fremden persönlichen Daten Briefwahlunterlagen bestellt?

Gerade die jetzt bekannt gewordenen Fälle machen eine transparente Antwort auf diese Fragen notwendig.

Dabei ist wichtig: Die bisherigen Hinweise beweisen noch nicht, dass bei der Landtagswahl tatsächlich Stimmen manipuliert wurden. Sie sind aber Grund genug, die Vorgänge vollständig zu dokumentieren und aufzuklären.

Wir suchen weitere Betroffene!

Deshalb brauchen wir eure Hilfe.

Konntet ihr bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nicht wählen, weil angeblich bereits Briefwahlunterlagen für euch beantragt worden waren?

Habt ihr selbst keine Briefwahl beantragt? Oder wurden Unterlagen für euch beantragt, die niemals bei euch angekommen sind?

Dann meldet euch bei uns über unser Kontaktformular.

Besonders wichtig sind möglichst genaue Angaben zum Wahllokal, Ort, Zeitpunkt und zur Begründung des Wahlvorstandes. Falls ihr anschließend bei der Gemeinde oder dem zuständigen Wahlamt nachgefragt habt, benötigen wir auch deren Antwort.

Wir wollen jeden einzelnen Fall dokumentieren und herausfinden, was mit den betreffenden Briefwahlunterlagen passiert ist.

Briefwahlbetrug 2.0?

Noch ist diese Frage offen. Aber nach den Erfahrungen von Stendal wäre es fahrlässig, solche Hinweise einfach abzutun.

Wahlen müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Wenn Bürger nicht wählen können, weil ohne ihr Wissen Briefwahlunterlagen beantragt wurden, muss geklärt werden, wer sie beantragt hat und was anschließend mit ihnen geschehen ist.

Warst du betroffen oder kennst jemanden, dem das passiert ist? Dann melde dich bei uns – und teile diesen Beitrag, damit wir weitere Fälle finden.
 

Mehr zu den Ereigenissen bei der Wahlbeobachtung in Sachsen-Anahlt gibt es hier:

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