Verfassungsschutz lässt Wahlhelfer abberufen

Kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde in Sachsen-Anhalt ein bereits berufener Wahlhelfer wieder abberufen – nachdem sich der Verfassungsschutz eingeschaltet hatte. Eine parlamentarische Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Gordon Köhler greift einen Wahleinspruch von „Ein Prozent“ auf und macht den Vorgang öffentlich. Die Antwort auf die Drucksache 8/3958 liegt „Ein Prozent“ exklusiv vor.

Doch entscheidende Fragen auch in Bezug auf die anstehende Landtagswahl lässt die Landesregierung unbeantwortet.

Innerhalb weniger Tage abberufen

Der Fall ereignete sich in Blankenburg im Harz. Aus der Antwort der Landesregierung lässt sich der Ablauf rekonstruieren:

  • Am 13. Februar 2025 erfuhr die Verfassungsschutzbehörde nach eigenen Angaben von der betreffenden Personalie. Bereits einen Tag später, am 14. Februar, informierte sie die Landeswahlleiterin.
     
  • Am 18. Februar wurde der zuständige Kreiswahlleiter eingeschaltet, der sich wiederum an die Stadt Blankenburg wandte. Schon am 19. Februar wurde der betreffende Wahlhelfer telefonisch von der Stadt über seine Abberufung informiert. Später folgte die schriftliche Abberufung.

Vom Bekanntwerden der Personalie beim Verfassungsschutz bis zur Abberufung verging damit nicht einmal eine Woche.

Wie kam der Verfassungsschutz auf den Wahlhelfer?

Genau hier beginnen die offenen Fragen. Wie der Verfassungsschutz überhaupt auf den betreffenden Wahlhelfer aufmerksam wurde, wird bewusst nicht beantwortet. Die Landesregierung teilt lediglich mit, dass die entsprechenden Informationen nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden seien.

Nach „hinreichender Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt“ sei die betreffende Person für die Tätigkeit als Wahlhelfer nicht geeignet gewesen. Welche konkreten Maßstäbe dabei angelegt wurden und wie eine solche Einschätzung zustande kommt, bleibt jedoch offen.

Wichtig: Auch die Frage, ob alle Wahlhelfer vom Inlandsnachrichtendienst überprüft worden sind, wurde nicht beantwortet.

Werden auch 2026 Wahlhelfer überprüft?

Auf die Frage, ob bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erneut Wahlhelfer durch den Verfassungsschutz überprüft oder entsprechende Informationen weitergegeben werden, gibt die Landesregierung keine Antwort.

Gleichzeitig sieht sie offenbar keinen zusätzlichen Regelungsbedarf, um einen neutralen Umgang mit Wahlhelfern sicherzustellen.

Das hinterlässt einen problematischen Zustand: Ein Wahlhelfer kann aufgrund einer Einschätzung des Verfassungsschutzes ins Visier geraten, während gleichzeitig unklar bleibt, nach welchen Kriterien solche Fälle ausgewählt und bewertet werden.

„Schwarzer Peter“ für die Gemeinde

Bemerkenswert ist zudem, wo die Landesregierung die die letztliche Verantwortung für die eigentliche Abberufung des Wahlhelfers verortet.

Formal sei die Gemeinde für die Berufung und Abberufung der Wahlhelfer zuständig. Im konkreten Fall bedeutet das: Obwohl zunächst der Verfassungsschutz tätig wurde und anschließend Landeswahlleitung und Kreiswahlleitung eingeschaltet wurden, liegt die Verantwortung für diesen undurchsichtigen und womöglich unrechtmäßigen Vorgang am Ende bei der Stadt Blankenburg, konkret bei einem einfachen Mitarbeiter.

Der „Schwarze Peter“ wurde an die Gemeindeangestellten weitergeschoben. Ein interessanter Fakt für ähnliche Fälle und die Zukunft! Denn genau diese Mitarbeiter könnten sich nun mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Wahlgesetz konfrontiert sehen!

Die Landesregierung verweist außerdem darauf, dass dem betroffenen Wahlhelfer der Rechtsweg offengestanden habe.

Gerade deshalb wäre eine gerichtliche Klärung eines solchen Falles von besonderem Interesse. Sie könnte zeigen, welche Informationen eine Verfassungsschutzbehörde über Wahlhelfer weitergeben darf, welche Anforderungen an solche Einschätzungen gestellt werden und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Der nächste Fall muss geklärt werden!

Dieser Vorgang darf deshalb kein Präzedenzfall werden, der öffentlich unbeachtet bleibt.

Wenn undurchsichtige politische oder behördliche Einschätzungen darüber entscheiden können, wer als Wahlhelfer tätig sein darf, stellt sich unmittelbar die Frage nach Transparenz, nachvollziehbaren Kriterien, politischer Neutralität und der Einhaltung der Wahlgesetze.

Schlimmstenfalls besteht die Gefahr, dass komplette politische Milieus aus Wahlvorständen herausgehalten und Wahllokale zunehmend einseitig personell besetzt werden.

Denn für den an Weisungen der Regierung gebundenen Verfassungsschutz sind fast alle Patrioten „Rechtsextremisten“. Mit diesem staatlich vergebenen Label könnte die freie und gleiche Wahl weiter eingeschränkt werden, ähnlich wie wir es bereits bei den verweigerten Kandidaturen von AfD-Politikern erleben.

Deshalb gilt: Wer als Wahlhelfer aufgrund einer solchen Intervention abberufen wird oder einen vergleichbaren Vorgang erlebt, sollte sämtliche Schreiben und Gespräche dokumentieren und sich bei uns melden! Hier erreichen Sie uns.

Wir wollen solche Fälle prüfen und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch eine rechtliche Klärung ermöglichen. Nur ein Gericht kann letztlich verbindlich feststellen, wo die Grenzen für das Vorgehen von Verfassungsschutz, Wahlbehörden und Gemeinden liegen.

Wer einen solchen Fall erlebt: Meldet euch bei „Ein Prozent“.

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