Das Campact-Netzwerk greift mal wieder mit enormen Summen in den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt ein. Hunderttausende Euro fließen in Plakate, Flyer und Anzeigen zugunsten von SPD und Grünen. Gleichzeitig finanziert der Verein aus demselben Fonds weitere linke Organisationen, die im unmittelbaren Umfeld der Wahl politische Mobilisierungsarbeit gegen die AfD betreiben.
Für uns ist klar: Dieser Vorgang gehört vollständig offengelegt und parteienrechtlich geprüft.
„Ein Prozent“ hat deshalb die zuständige Bundestagsverwaltung eingeschaltet und eine umfassende Prüfung der Campact-Wahlkampffinanzierung nach dem Parteiengesetz beantragt.
Natürlich sind wir nicht naiv. Dieses Mittel soll nur ein Bestandteil einer echten Aufarbeitung des NGO-Komplexes sein, der mit Untersuchungsausschüssen in den Bundesländern starten und mit weiterer Arbeit im Bundestag fortgeführt werden könnte. Zudem nimmt die rechte Zivilgesellschaft alle Partner des linken, oft staatlich geförderten NGO‑Sumpfes ins Visier.
Mit ähnlichen Maßnahmen waren wir schon in anderen Bundesländern erfolgreich und haben einige Maßnahmen des NGO-Komplexes gestoppt.
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620.000 Euro für SPD und Grüne
Campact will nach eigenen Angaben 620.000 Euro einsetzen, um eine „AfD-Alleinregierung“ in Sachsen-Anhalt zu verhindern und insbesondere SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen.
Die Dimension ist erheblich: Vorgesehen sind unter anderem rund 13.000 Plakate, 700.000 Flyer sowie Print- und Digitalanzeigen. SPD und Grüne haben demnach jeweils eine Zuwendung im Wert von 310.000 Euro als Parteispende gemeldet.
Konkret soll das Geld so ausgegeben werden:
Postwurfsendung: 160.000 Euro
Plakate: 50.000 Euro
Anzeigen Print: 100.000 Euro
Anzeigen Digital: 230.000 Euro
Agenturleistungen: 80.000 Euro
Gesamt: 620.000 Euro
Das Geld stammt aus Campacts sogenanntem „NoAfD-Fonds“. Nach Campact-Angaben verfügte dieser am 19. August über mehr als 3 Millionen Euro, finanziert von über 75.000 Privatspendern. Mehr dazu hier.
Genau hier beginnen die Fragen.

Wer sind eigentlich die Spender?
Campact tritt gegenüber SPD und Grünen als Zuwender auf. Doch wenn die Millionen des Fonds von Zehntausenden Menschen stammen, ist entscheidend, wofür diese Menschen ihr Geld gegeben haben.
Wurden ihre Spenden gezielt für Maßnahmen gegen die AfD und für strategische Wahlkampfmaßnahmen zugunsten anderer Parteien eingeworben, denn bereits in der Vergangenheit hat Campact direkt Gelder an die Grünen, die SPD, die Linke und die Freien Wähler weitergeleitet?
Blog: https://www.einprozent.de/blog/recherche/aufgedeckt-das-campact-kartell-gegen-die-afd/3324
Diese Unterscheidung kann für die parteienrechtliche Bewertung relevant sein. Deshalb haben wir eine Prüfung angestoßen, ob Campact tatsächlich eigenständig über die Gelder verfügt – oder ob bei entsprechenden Zweckbindungen die Frage einer Weiterleitung von Zuwendungen Dritter nach § 25 Abs. 2 Parteiengesetz aufgeworfen wird.
Auch die scheinbar saubere Halbierung der Kampagnensumme wirft Fragen auf: Warum werden ausgerechnet 310.000 Euro der SPD und 310.000 Euro den Grünen zugerechnet? Kommt tatsächlich jede Anzeige, jeder Flyer und jedes Plakat beiden Parteien gleichermaßen zugute – oder müssten einzelne Maßnahmen konkret einer Partei zugerechnet werden? Das alles wirkt unsauber.
Und dann sind da noch die weiteren Geldflüsse
Die direkte Unterstützung von SPD und Grünen ist nur ein Teil des Vorgangs.
Aus demselben „NoAfD-Fonds“ sollen 61.000 Euro an das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) fließen. Finanziert werden damit unter anderem „Türschwellengespräche“ und sogenannte „Empowerment-Arbeit“.
Campact und LAMSA erklären zwar, dass dabei keine Wahlempfehlungen ausgesprochen würden. Doch die Aktionen finden mitten im Landtagswahlkampf statt – und werden aus demselben Fonds bezahlt, aus dem Campact gleichzeitig seine ausdrücklich zugunsten von SPD und Grünen gerichtete Kampagne finanziert.
Hinzu kommt eine bemerkenswerte personelle Verbindung: Einer der LAMSA-Geschäftsführer, Mamad Mohamad, kandidiert nach den unserer Eingabe zugrunde liegenden Medienberichten auf Listenplatz 4 der Grünen für den Landtag.
Deshalb reicht es aus unserer Sicht nicht, sich mit Etiketten wie „Demokratiearbeit“ oder „Empowerment“ zufriedenzugeben.
Entscheidend ist, was tatsächlich an den Haustüren passiert, wenn der Grünen-Funktionär die Wähler abklappert.
Wir fordern deshalb die Prüfung der Schulungen, Gesprächsleitfäden, Flyer und sonstigen Materialien sowie der konkreten Durchführung. Werden dort Parteien, Kandidaten oder Wahlentscheidungen unmittelbar oder mittelbar thematisiert, stellt sich die Frage, ob aus allgemeiner politischer Arbeit eine parteienrechtlich relevante Werbemaßnahme wird.
Wie weit reicht das Campact-Netzwerk?
Noch brisanter: Nach öffentlichen Aussagen Campacts sollen Dutzende weitere Organisationen Geld aus dem „NoAfD-Fonds“ erhalten haben. Welche Organisationen das vollständig sind und welche konkreten Aktivitäten damit finanziert werden, ist laut Campact geheim – nicht einmal der SPIEGEL hat Auskunft erhalten. Man weiß, dass „NoAfD-Fonds“-Mittel zu einem Bumerang für die Gemeinnützigkeit für die lokalen Partner werden können. Warum, haben wir hier erklärt.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Wie ist eine Finanzierungskette zu bewerten, bei der Privatspender Geld in einen politischen Fonds einzahlen, Campact daraus Drittorganisationen finanziert und diese wiederum mitten im Wahlkampf politische Mobilisierungsmaßnahmen durchführen?
Genau diese Kette haben wir der Bundestagsverwaltung zur Prüfung vorgelegt:
Privatspender → NoAfD-Fonds → Campact → Drittorganisation → politische Maßnahme im Wahlkampf.
Dabei darf der Vorgang nicht künstlich in voneinander unabhängige Einzelprojekte zerlegt werden. Campact finanziert aus demselben Fonds einerseits eine offen zugunsten von SPD und Grünen gerichtete Kampagne und andererseits weitere, auf Nachfrage nicht genannte Organisationen, die während desselben Wahlkampfs politische Mobilisierungsarbeit leisten. Deshalb haben wir ausdrücklich gefragt, ob bei der rechtlichen Bewertung auch Gesamtkonzept und gemeinsames Finanzierungsziel berücksichtigt werden müssen.
Wir wollen Antworten
Wir haben die Bundestagsverwaltung deshalb aufgefordert, den Gesamtvorgang zu untersuchen: die Finanzierungskette, mögliche Zweckbindungen der ursprünglichen Spenden, die bereits als Parteispenden gemeldeten Werbemaßnahmen und die Finanzierung weiterer Organisationen aus demselben Fonds. Ebenso wollen wir wissen, welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für solche Maßnahmen gelten.
Campact will mit Millionenbeträgen politische Mehrheiten beeinflussen. Das ist nicht irgendeine abstrakte „Zivilgesellschaft“, sondern organisierte und finanzstarke politische Einflussnahme unmittelbar vor einer Landtagswahl. Es ist ein Kartell, das sich gegen unsere Demokratie verschworen hat.

Wer mit Hunderttausenden Euro in einen Wahlkampf eingreift, muss sich auch gefallen lassen, dass jeder Geldfluss, jede Zuwendung und jede beteiligte Organisation genau unter die Lupe genommen wird.
Genau das tun wir – weil wir damit in der Vergangenheit bereits erfolgreich waren. In früheren ostdeutschen Wahlkämpfen zahlte Campact Gelder noch direkt an Parteien aus. Auch diese Praxis haben wir wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz angezeigt. Staatsrechtler teilten unsere rechtlichen Bedenken.
Jetzt hat Campact seine Vorgehensweise verändert. Umso genauer muss geprüft werden, ob die neuen Finanzierungswege den Vorgaben des Parteiengesetzes entsprechen.
Es wird Zeit, auch diesen jüngsten Eingriff in unsere Wahlen abzuwehren und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren.
„Ein Prozent“ recherchiert die Strukturen, folgt der Spur des Geldes und nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten, um Transparenz herzustellen.
Es ist erst der Anfang