Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, die Reststrafe der Linksextremistin Lina Engel zur Bewährung auszusetzen. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt versucht, eine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte dazu heute eine Pressemitteilung zu seinem Beschluss vom 6. Mai 2026. Der BGH hat entschieden: Lina kommt frei.
Engel war mit drei Mittätern unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung sowie mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ziel der gewalttätigen Übergriffe von Engel und ihren Mittätern waren politische Gegner. Als „Hammerbande“ griffen sie brutal Andersdenkende mit Schlagwerkzeugen an.
Bewährung für Lina
Durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft gelten mittlerweile zwei Drittel der Strafe als vollstreckt. Damit waren die Voraussetzungen für eine mögliche vorzeitige Entlassung grundsätzlich erfüllt. Damit ist es eine politische Entscheidung und ein deutliches Signal an die linke Szene.
Das Oberlandesgericht Dresden holte hierzu ein kriminalprognostisches psychologisches Sachverständigengutachten ein. Nach Einschätzung des Gutachters könne Engel eine günstige Prognose für ein straffreies Leben in Freiheit gestellt werden. In der Begründung heißt es unter anderem, sie habe sich glaubhaft von ihrer früheren Gewaltbereitschaft distanziert, sich im Strafvollzug ordnungsgemäß verhalten und verfüge über eine tragfähige Zukunftsperspektive.
Wir haben nach dem Urteil hier mehrere eigene Zukunftsperspektiven für Engel formuliert. Wir werden sie im Auge behalten und sehen, inwieweit sie sich nach Ablauf der Bewährung weiter engagiert.
Podcast: Vor dem großen „Hammerbande“-Prozess
Die Entscheidung dürfte politisch erneut für Diskussionen sorgen – zu einer Unzeit für die verantwortliche sächsische Landesregierung. Das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, ist unübersehbar: Wir sind nachsichtig mit linksextremen Gewalttätern. Die Angeklagten in den laufenden Prozessen in Dresden und Düsseldorf – hier mehr dazu – werden diese Entscheidung genau beobachten.
Mit der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung ist Lina Engel nicht vollständig frei von Auflagen. Während der Bewährungszeit können gerichtliche Vorgaben gelten. Bei erneuten Straftaten droht der Widerruf der Bewährung und die erneute Vollstreckung der Reststrafe.
Den kompletten Beschluss des Bundesgerichtshofs (StB 24/26) findet ihr hier.