Am Freitag soll ein Urteil im Fall Hanna Schiller gesprochen werden. Die Kunststudentin soll an den brutalen Überfällen der Hammerbande mit internationalen Komplizen im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Die linke Unterstützerszene sieht das Urteil als Präzedenzfall. Die Frage steht im Raum: Wie hart urteilt die Bundesrepublik im Budapest-Komplex? Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft gefordert.
Ungarn: Das (vorläufige) Ende der Hammerbande
Im Februar 2023 verübte eine Gruppe Linksextremer in der ungarischen Hauptstadt mehrere brutale Angriffe auf Teilnehmer einer rechtsradikalen Veranstaltung und unbeteiligte ungarische Bürger – mehr dazu hier und hier.
Bei der Menschenjagd wurden innerhalb von zwei Tagen neun einzelne Opfer von Gruppen, bestehend aus acht bis zehn Personen, gezielt überfallen. Einige Betroffene wurden schwer verletzt. Die ungarischen Behörden nahmen daraufhin mehrere Personen fest, darunter deutsche Staatsbürger.
Die Verhaftungen in Ungarn, die mediale Aufmerksamkeit, die der Orbán-Staat erzeugte, der internationale Fahndungsdruck, vor allem aber die Angst vor Auslieferungen zurück nach Ungarn setzten der linksextremen Gruppe hart zu. Verhaftungen folgten – und einige der mutmaßlichen Täter stellten sich in Deutschland den Behörden.
Inzwischen laufen mehrere Prozesse in Ungarn und München. Bald startet zudem der Hammerbande-Mammutprozess in Dresden und ein weiterer, vermutlich in Düsseldorf – wie in unserem Update zur Hammerbande nachzulesen ist.
Wer ist Hanna?
Hanna Schiller, Kunststudentin an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, wurde im Mai 2024 festgenommen und steht seit Februar 2025 in München im Hochsicherheitssaal als erste Angeklagte in Deutschland im Budapest-Komplex vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Sie soll mit weiteren Tätern rechte Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte in Budapest brutal angegriffen, Opfer mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray verletzt und dabei lebensgefährliche Kopfverletzungen verursacht haben.
Während die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft fordert, bestreitet die Verteidigung insbesondere den Tötungsvorsatz und plädiert auf Freispruch. Trotz Untersuchungshaft erhielt Schiller den „27. Bundespreis für Kunststudierende“ mit einem Preisgeld von 30.000 Euro sowie ein 18.000-Euro-Stipendium für eine Ausstellung im November in der Bundeskunsthalle in Bonn. Diese Preisverleihung führte zu Kontroversen: Teile der Kunstszene, linke und linksextreme Gruppen zeigten Solidarität, während Kritiker das als Verharmlosung schwerer Straftaten werteten.
Wichtiger Präzedenzfall
Obwohl der Fall Hanna in den etablierten und auch den alternativen Medien kaum Beachtung findet, hat er für die linksextreme Szene besondere Bedeutung. An ihm wird sich zeigen, wie hart die Bundesrepublik die Straftaten der Hammerbande in Ungarn bestraft und ob das Gericht die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als gegeben ansieht. Dies hätte auch für alle Angeklagten in den kommenden Prozessen erhebliche Folgen. Die Beweisaufnahme umfasst alle Taten, die der Gruppe im Budapest-Komplex vorgeworfen werden, also nicht nur diejenigen, an denen Hanna beteiligt gewesen sein soll.
Im Prozess, der bereits zu Beginn auf 24 Tage angesetzt wurde, wurden 1,5 Terabyte Bildmaterial ausgewertet, es wurde ein Gesichtsgutachten eingeholt und ein 3D-Körperscan von Hanna angefertigt und durch Wissenschaftler der Hochschule Mittweida ausgewertet.
+++ Aktualisierung nach dem Urteil vom 26. September 2025 +++
Fünf Jahre Haft für Hanna
Die 30-jährige Studentin Hanna Schiller ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Rund anderthalb Jahre verbrachte sie bereits in Untersuchungshaft.
Das Urteil gilt als Signal für die anstehenden Verfahren gegen Mitglieder der „Hammerbande“ in Dresden und Düsseldorf. Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Straftat anerkannt hat. Damit können künftig auch Personen belangt werden, die nicht selbst zuschlugen, sondern „nur“ unterstützten. Für die eigentlichen Gewalttäter wiederum sind höhere Strafen möglich. Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
