Dass die Grenzen zwischen seriösem Journalismus und politischem Aktivismus immer weiter verschwimmen, ist ein Problem, das auch in den Leitmedien, dem sogenannten Mainstream-Journalismus, zunehmend diskutiert wird. Im Fokus der Diskussionen stehen hier – wie könnte es auch anders sein? – natürlich zumeist vermeintlich rechte Plattformen wie etwa NIUS oder die Junge Freiheit. Doch wie steht es eigentlich mit Vertretern des Mainstreams?
Am 21. Oktober 2025 veröffentlichte Alexander Schierholz einen Kommentar in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ), in dem er „chinesische Verhältnisse in Sachsen-Anhalt“ wittert. Denn Schierholz wurde von den Organisatoren der anstehenden alternativen Buch- und Kunstmesse SeitenWechsel die Regeln mitgeteilt, die für Medienvertreter vor Ort gelten. Sie dürfen nur „in Begleitung“ die Messehalle betreten. Schierholz fantasiert daher über das Ende der Pressefreiheit.
Das ist vor allem für diejenigen besonders unterhaltsam, die die Arbeit von Schierholz kennen – und die wissen, dass seine mangelnde journalistische Sorgfalt bei Recherchen ihn und die MZ bereits vor Gericht gebracht hat. Und dann sind da noch Zahlungseingänge aus dem Ministerium und primitive linksextreme Propaganda … Wir haben einen Blick gewagt.
Zweifelhafter Geldsegen von der Justizministerin
Der Journalist, der aktuell in der MZ auf unabhängige Berichterstattung pocht, hatte kein Problem damit, vom damaligen Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt eine Zahlung in Höhe von 1.500 Euro anzunehmen. Also Geld von der Landesregierung, die er als Teil der „vierten Gewalt“ eigentlich kontrollieren sollte.
Aus den Händen der damaligen Justizministerin Angela Kolb erhielt Schierholz 2012 den Medienpreis „Rechtsextremismus im Spiegel der Medien“ und die genannte Summe als Preisgeld.
Wie solche Zahlungen zur Unabhängigkeit der Medien beitragen sollen und wie so ein objektives Verhältnis zwischen Medien und Politik erhalten bleiben kann, bleibt das Geheimnis der ausgezeichneten Journalisten und der Landesregierung. Ein gewisses Geschmäckle bleibt bei so viel Staatsnähe auf dem Bankkonto leider immer.
Schlechte Recherchen und ihre rechtlichen Folgen
Ganz andere Probleme holten Schierholz bereits vor Gericht ein. Das oberste Gericht des Bundeslandes kassierte mehrere seiner Behauptungen. So unterlag die Mitteldeutsche Zeitung im Jahr 2013 aufgrund eines Artikels von Schierholz in einem Verfahren, da der Autor sowohl in der Print- als auch in der Onlineausgabe wegen Recherchefehlern Falschbehauptungen aufgestellt hatte.
Schierholz hatte einen Betroffenen schlichtweg mit einem Namensvetter verwechselt und einer falschen Person unterstellt, eine Hausdurchsuchung im Kontext eines Verbotsverfahrens gehabt zu haben. Das Pikante: Vor Gericht berief er sich auf eine E-Mail des Bundesinnenministeriums als Quelle, der er vertraut hatte. Im Urteil heißt es:
„Die betreffende Meldung der Mitteldeutschen Zeitung war nicht durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt, weil sie nicht der gebotenen Sorgfalt entsprach.“
Im Artikel war von seiner Quelle im Bundesinnenministerium, der er zu sehr vertraute und deren Angaben er – entgegen journalistischer Sorgfaltspflichten – nicht überprüfte, nichts zu lesen.
Ähnlich erging es Schierholz bei einer weiteren Behauptung: Er hatte geschrieben, dass ein rechter Kommunalpolitiker wegen eines Wortgefechts im Parlament wegen Beleidigung zu einer Strafe von 400 Euro verurteilt worden sei; verschwieg jedoch, dass dieser im weiteren Verlauf des Strafverfahrens freigesprochen wurde. Auch diese Behauptung musste Schierholz auf Anordnung des Oberlandesgerichts Naumburg zurücknehmen.
Dumpfer Linksextremismus
Doch nicht nur Zahlungen aus der Politik oder offensichtliche Recherchefehler belasten Schierholz. Auch seine Nähe zu linksextremen Positionen fällt auf, wie sein X-Profil zeigt und zeigte.

Dort wurde dumpfe, extremistische Propaganda auf niedrigstem Niveau geteilt – etwa ein widerlicher Post der „Antifa Riot“ in Bezug auf Björn Höcke. Außerdem finden sich dort regelmäßig Inhalte von harten Linksextremisten wie „lsa rechtsaußen“; einer Gruppe, die ohne Impressum illegal Falschmeldungen und Lügen verbreitet.
Der Journalist Schierholz, der sich in seinem Profil als „Reporter bei der Mitteldeutschen Zeitung in Halle; privat hier“ beschreibt, teilt außerdem Inhalte aus linksextremen Kampagnen – Kampagnen, in deren Verlauf auch Drohungen gegen bestimmte Personen ausgesprochen wurden, etwa:
„Kubitschek, aus der Traum! Bald liegst du im Kofferraum!“
Gemeint ist der Verleger Götz Kubitschek aus Schnellroda.

Wie die Linksextremen aussehen, die Schierholz auf seinem Profil teilt, kann man hier sehen:
Man muss sich nicht alles bieten lassen
Dass der in diesem Artikel beschriebene Journalist sich nach all diesen und weiteren Fehltritten beschwert, weil ihm und anderen Kollegen Auflagen erteilt werden, um weitere „Fehler“ bei Recherchen zu vermeiden, überrascht kaum.
Veranstalter können und sollten den Mut haben zu sagen: Dieses oder jenes Medium ist willkommen – aber nicht dieser oder jener Journalist mit einer so langen Liste an Verstößen gegen journalistische Grundsätze.
Zudem sollte die Praxis beendet werden, dass Regierungen über Preise Gelder an Journalisten ausschütten. Gerade in Sachsen-Anhalt sollte man mit Blick auf die kommende Landtagswahl noch einmal genau hinschauen, wie unabhängig eigentlich diejenigen sind, die am lautesten „Pressefreiheit!“ rufen.
