ZPS-Gründer Ruch: Niederlage für Pseudo-Künstler

  • Das Landgericht Erfurt verurteilt den Linksaktivisten Philipp Ruch zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes an den AfD-Politiker Birger Gröning.
  • Das „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wirbt weiterhin mit seiner Gemeinnützigkeit.

Erinnern Sie sich noch an das „Zentrum für politische Schönheit“? Genau, jene selbsternannte linksradikale „Künstlergruppe“, die mit ihren Aktionen gegen Andersdenkende regelmäßig die Grenzen der Legalität und des guten Geschmacks übertritt. Dies stellte nun auch das Landgericht (LG) Erfurt fest.

Peinliche Pleite für ZPS-Gründer Ruch

Anlass dieses Urteils war ein Rechtsstreit zwischen dem heutigen Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Birger Gröning und Philipp Ruch, dem Gründer des ZPS. Als solcher zeichnete Ruch auch für die Aktion „Soko Chemnitz“ verantwortlich. Damals rief das ZPS zur Denunziation von potenziellen Demo-Teilnehmern auf und sammelte mit einem digitalen „Honigtopf“ rechtswidrig Daten. Außerdem wurden auf der Seite Porträtbilder von Einzelpersonen veröffentlicht – auch das: rechtswidrig.

Die Publikation des Porträts verstieß nämlich gegen Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO, so der Tenor des LG Erfurt. Aus diesem Grund verurteilte das Gericht den „Künstler“ Ruch zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes an den AfD-Politiker Gröning. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass auch dem linken Mainstream in vielen Fällen wenigstens juristisch Grenzen gesetzt werden können. Doch machen wir uns keine Illusionen. Auch dieser Erfolg ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das undurchsichtige Netzwerk des ZPS

Noch immer wirbt das ZPS auf seiner Internetseite damit, dass Spenden an das antifaschistische „Künstlerkollektiv“ steuerlich geltend gemacht werden können. Ein klarer Hinweis auf die Gemeinnützigkeit. Und tatsächlich: Hinter dem ZPS steht ein dubioser Verein mit dem nichtssagenden Namen „KM e.V.“.

Darüber hinaus sicherte sich die in Berlin ansässige Firma „Hyperwerk UG“ Ende Januar 2019 die Wortmarke „political beauty“. Die „Hyperwerk UG“ wurde Ende 2016 in das Handelsregister eingetragen. Kurz nach der Eintragung wurde Kathrin Leonard – es besteht hier möglicherweise eine Verbindung zur ZPS-Aktivistin Cesy Leonard – als Geschäftsführerin der Firma eingetragen. Ihr folgte Anfang August 2019 der besagte Philipp Ruch nach. Ruch tritt selbst wiederum als Direktor der „Arondeus Ltd.“ in Erscheinung.

ZPS: Zahn- und schamlose Pseudokunst

Unabhängig von der planmäßigen Verschleierung seiner internen Strukturen steht das ZPS sinnbildlich für den politischen Verfall der sogenannten „Zivilgesellschaft“. Denn trotz Hofierung durch die Mainstream-Medien blieb der als Kunst getarnte Aktionismus mit staatlicher Gemeinnützigkeitsgarantie nicht nachhaltig.

Denunziation, Panikmache, Hetze gegen und Anprangerung von Andersdenkenden – das sind die Mittel, mit denen das ZPS unter Leitung des bald 40-jährigen Philipp Ruch, dessen Vater im Übrigen freiwillig in die DDR übersiedelte, Politik macht. Freilich unter dem Applaus des linken Establishments.

Doch auch wenn linke „Künstler“ nahezu vollkommene Narrenfreiheit genießen, zeigt der Fall des AfD-Politikers Gröning, dass es doch lohnend sein kann, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen allzu perfide Hetze vorzugehen. Damit ist immerhin die im Netz zur Schau gestellte juristische Glückssträhne des ZPS wohl endgültig zu Ende.

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Kommentare (1)

Neugieriger

Was ist denn unter einem "immateriellen Schadensersatz" zu verstehen?

Ein Prozent: In diesem Fall liegt kein materieller Schaden (z.B. Beschädigung/Zerstörung von Eigentum) vor, der entsprechend „greifbar“ ist, sondern ein immaterieller Schaden wegen unrechtmäßiger Veröffentlichung eines Porträtbildes.

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