Seit fast sechs Monaten müssen sich junge Männer wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Die Vorwürfe gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten sind in Superlative gefasst, die Beweislage ist dagegen extrem dünn. Wir hatten bereits zu Prozessbeginn FAQ zum Überblick über das Mammutverfahren veröffentlicht, die man hier nachlesen kann.
Trotz der dürftigen Beweislage befinden sich die jungen Männer, darunter Familienväter wie Kurt Hättasch, seit rund 20 Monaten in strengster Untersuchungshaft. Der AfD-Lokalpolitiker Hättasch gilt als der prominenteste Angeklagte, dem die GSG 9 während seiner Festnahme in den Kiefer geschossen hatte. Seine Erfahrungen in beinahe zwei Jahren Untersuchungshaft erscheinen nun beim Verlag Antaios und sind hier bestellbar.
Terroristen oder harmlose junge Männer?
Nach rund einem halben Jahr Prozess gibt es immer noch keine Beweise für irgendwelche terroristischen Absichten. Mehrere der Angeklagten haben sich umfangreich dazu eingelassen, dass sie nie einer Gruppe namens Sächsische Separatisten angehört, keine Pläne zur Begehung von Straftaten gehabt und die anderen Angeklagten teils kaum gekannt hätten. Und tatsächlich: Beinahe die gesamte Anklageschrift beruht auf Chatverläufen eines Angeklagten mit amerikanischen „Vertrauenspersonen“ (oder: verdeckten Ermittlern) des FBI, von denen die anderen Angeklagten nichts wussten. Eine dieser Vertrauenspersonen ist daraufhin nach Deutschland geflogen und hat diesem und weiteren Angeklagten (nicht aber allen, so war etwa Kurt Hättasch nicht dabei) ein „Häuserkampftraining“ mit Airsoftwaffen regelrecht aufgedrängt. Zuletzt hat der vermeintliche Rädelsführer Jörg S. zu seinem Kontakt mit diesen amerikanischen Vertrauenspersonen mehrere Stunden lang ausgesagt. Ausführlich lässt sich dies in der Prozessbeobachtung des Journalisten Stephan Kloss nachlesen.
Jörg S. schilderte eingehend, dass er mit manchen Aussagen den als amerikanische Milizführer auftretenden Vertrauenspersonen des FBI imponieren wollte und von diesen systematisch zu potenziell problematischen Stellungnahmen und Handlungen provoziert wurde. Der junge Mann wollte – nach seiner eigenen Aussage – vor den vermeintlichen Milizionären „nicht wie der letzte Larry aussehen“. So kam es laut dem Angeklagten auch zum „Häuserkampftraining“. Der Vorschlag dafür sei von der amerikanischen Vertrauensperson gekommen, die möglichst viele Teilnehmer wollte. Obwohl Jörg S. klar kommuniziert habe, dass sein Fokus auf seiner Arbeit und der Ernährung seiner Familie liege, habe er sich schließlich darauf eingelassen. Wörtlich: „Wenn jemand extra aus den USA kommt, kann ich ihn nicht kritisieren. Wir wollten am Ende nicht zugeben, dass wir die letzten Loser sind.“ Um Terrorismus sei es ihm jedoch nie gegangen, vielmehr habe er das Ganze als Weiterbildungsmöglichkeit für seine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe angesehen. Als wären die genannten Provokationen nicht genug, hat die amerikanische Vertrauensperson nach ihrer Rückkehr in die USA auch noch Aussagen von Angeklagten erfunden, die so nie stattgefunden haben. Die umfangreichen Einlassungen der Angeklagten bestätigen, was die Verteidigung von Beginn an vertreten hat: Hier konstruiert der weisungsgebundene Generalbundesanwalt eine Terrorgruppe, die nie existiert hat. Und es ist sicherlich kein Zufall, dass man einen AfD-Lokalpolitiker und dazu noch mehrere Angehörige der ehemaligen Jungen Alternative auf die Anklagebank gezerrt hat.
Aufklärung im Behördensumpf?
Die Rolle der amerikanischen Vertrauensperson ist nicht die einzige, die in diesem Verfahren mehr als fraglich ist. Bislang unterlagen alle Zeugen des Bundeskriminalamtes äußerst restriktiven Aussagegenehmigungen, die de facto einer Aussageverweigerung gleichkamen. Selbst eine Frage danach, ob die örtliche Polizeidienststelle – wie im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) vorgesehen – über die Festnahme von Kurt Hättasch informiert worden sei, blieb unbeantwortet: Dies sei eine der Geheimhaltung unterliegende Einsatztaktik. Brisant ist das vor allem deshalb, weil Hättasch während des Polizeieinsatzes zweimal selbst den Notruf wählte, da er von einem Überfall linksradikaler Krimineller ausging. Damit bleibt bislang offen, ob er von den informierten Polizeibeamten angelogen wurde – oder ob die örtliche Polizei entgegen den Vorgaben des BKAG tatsächlich nicht benachrichtigt worden war. Potenzielle Rechtsverstöße werden in diesem Verfahren also faktisch zur „Einsatztaktik“ erklärt und die Aufklärung des Sachverhaltes unterdrückt. Der Inlandsnachrichtendienst reagierte noch abweisender: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ließ Nachfragen des Staatsschutzsenates gleich ganz unbeantwortet.
Auch zu einer Vertrauensperson des FBI konnten oder wollten die Behörden bislang keine Angaben machen. Der Generalbundesanwalt erklärte, ihm selbst sei die Identität der Vertrauensperson nicht bekannt. Zudem verweigerte er bislang selbst die Antwort auf die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der Einsatz erfolgt sei. Dennoch – oder gerade deshalb – lehnte das BKA eine Ladung dieser Vertrauensperson als Zeuge mit Verweis auf deren angebliche „Gefährdung“ ab.
Die Anklage hat ein Problem: ein Terrorverfahren ohne Waffen, Anschlagspläne oder auch nur eine nachweislich existierende Gruppe, dafür aber mit einer unbekannten amerikanischen Vertrauensperson, Ermittlern ohne Aussagegenehmigungen und einer unklaren Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Kanzlei Mandic, die den Angeklagten Hättasch verteidigt, hat im Laufe des Verfahrens mehrere umfangreiche Stellungnahmen und Anträge zur Aufklärung dieses Behördensumpfes gestellt, zuletzt zur Ladung der Vertrauensperson als Zeuge. Mittlerweile hat wohl auch das Gericht erste Zweifel an dem Märchen, das die Bundesanwaltschaft erzählt: Am 25. Juni 2026 richtete der Senat ein Schreiben an das Bundesministerium des Innern, adressiert an den Bundesminister persönlich, mit der Bitte um Auskunft, ob für die amerikanische Vertrauensperson eine Sperrerklärung vorliege. Falls dies nicht der Fall ist, will der Senat die Vertrauensperson selbst als Zeuge vernehmen. Zugleich ersucht der Senat um Prüfung, ob die Aussagegenehmigungen für BKA-Beamte erweitert werden können, da ihm die bisherige Begründung des BKA für die Ablehnung nicht ausreiche. Was der Senat in höflicher Form formuliert, beschreibt in der Sache eine vollständige Blockade der beteiligten Behörden bei der Aufklärung eines Justizskandales. Nun beschäftigt das Verfahren also die höchste Ebene der bundesdeutschen Innenpolitik – und hat gewaltiges Sprengpotenzial!
Höcke, Helferich, Baum, Braga, Kubitschek – wer als Nächster?
Björn Höcke äußert sich zum Fall
Denn auch prominente Stimmen der Bundespolitik haben das Verfahren bereits thematisiert. Der Thüringer Oppositionspolitiker Björn Höcke etwa bezeichnete das Verfahren als „Schauprozess“ und Beispiel einer politischen Justiz, die aufgearbeitet werden müsse. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Torben Braga stellte im Parlament eine kleine Anfrage zu dem Verfahren, u. a. zu dem Verdacht, dass es sich bei den amerikanischen Vertrauenspersonen um verdeckte Ermittler des FBI handelt. Seine Kollegen, die Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich und Christina Baum, haben ihre Möglichkeiten genutzt und Kurt Hättasch in der JVA Leipzig besucht. Der Verleger Götz Kubitschek verlegt nicht nur das Buch Hättaschs über seine Erfahrungen in der Untersuchungshaft, sondern äußerte sich von Beginn an kritisch über das Verfahren.
Dennoch halten viele Angehörige der Opposition offenbar Abstand zu diesem Verfahren, denn zu groß scheint die Angst vor Kontaktschuld mit „Terroristen“ zu sein. Doch erfahrene Strafverteidiger wissen, dass Strafverfahren auch von der öffentlichen Meinung geprägt werden. Umso mehr gilt dies bei politischen Verfahren. Und kritische politische Beobachter wissen, dass dies nicht das erste politische Strafverfahren wäre, bei dem die Behörden ganze Gruppen konstruieren oder vermeintliche Anschlagspläne von bezahlten V-Leuten stammen. Wie Höcke schon richtig feststellte: „Diese politische Justiz gehört aufgearbeitet!“

Auch der Rechtsanwalt Dubravko Mandic, der zu den Verteidigern Hättaschs gehört, hat dazu eine klare Meinung: „Erstmalig in diesem Prozess scheint auch der Senat Zweifel an dem Verhalten der Behörden zu bekommen. Die Blockadehaltung, die im Raum stehenden Rechtsverstöße und die Widersprüche in diesem Verfahren sind einfach zu groß, um sie ignorieren zu können. Jetzt liegt der Ball beim Bundesinnenministerium, und es gilt, dem juristischen Druck politischen Druck auf die Aufklärung dieses Schauprozesses folgen zu lassen. Denn auf der Anklagebank sitzen nicht nur junge Familienväter – sie sitzen stellvertretend für die gesamte Opposition da. Daher braucht es nicht nur die strafrechtliche Verteidigung der Angeklagten im Gerichtssaal, sondern auch die politische Verteidigung auf den Ebenen der Politik.“ Höcke, Braga, Kubitschek haben erste Beiträge dazu geliefert – wer folgt als Nächster?
Denn wenn wir eine politische Wende herbeiführen wollen, dann müssen wir die politische Justiz beenden. Wenn den Männern keine Straftaten nachgewiesen werden können, dann müssen sie freigelassen werden. Die Linke hat uns im Umgang mit politischen Verfahren aller Art einiges voraus. Auch deswegen dokumentieren wir, was sich in diesem Verfahren tut.
Schluss mit diesen Schauprozessen gegen rechts ohne wirkliche Straftaten!
