Stephan Kramer: Inkompetente Polit-Marionette

  • Thüringer „Verfassungsschutz“ stellt hochrangigen Mitarbeiter kalt, weil dieser intern Kritik an Präsident Stephan Kramer übte.
  • Die Berufung Kramers zum Thüringer VS-Chef verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen rechtliche Vorgaben.

Thüringens VS-Chef Stephan Kramer ist nicht nur inkompetent, seine Berufung widerspricht auch geltendem Recht. Nun mehren sich Hinweise auf einen Amtsmissbrauch Kramers.

Versetzung nach Kritik an Kramer

Seit fast vier Jahren leitet Stephan Kramer nun das Amt für Verfassungsschutz (AfV) in Thüringen. In dieser Zeit verbrachte Kramer einen Großteil seiner Zeit damit, den Kampf gegen die AfD zu führen. Er war es auch, der die demokratisch legitimierte Partei erstmals öffentlichkeitswirksam zum „Prüffall“ erklärte. Erst Anfang 2019 erklärte das Verwaltungsgericht Köln die Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für unzulässig.

Wie heute bekannt wurde, übte ein hochrangiger VS-Mitarbeiter scharfe Kritik an Kramers Vorgehen. In einer internen Mail vom 10. Januar 2019, die „Ein Prozent“ vorliegt, wirft der Beamte, bei dem es sich um den ehemaligen Leiter des Referats 52 (zuständig für Links- und Rechtsextremismus) handelt, dem Thüringer VS-Chef vor, Experten explizit von der Bearbeitung der AfD-Prüfung ausgeschlossen, „falsche und ungenaue Informationen“ sowie linksextreme Quellen verwendet zu haben. Laut der Thüringer Allgemeinen soll der interne Kritiker mittlerweile versetzt worden sein.

Unprofessionelles und unkoordiniertes Vorgehen

Wie aus der internen E-Mail hervorgeht, war das Verhältnis zwischen Kramer und dem Referatsleiter schon seit längerem angespannt, u.a. wegen Kramers unprofessionellem Vorgehen. In einer Pressekonferenz am 6. September 2018 hatte er die Zahl der Rechtsextremisten auf der Demonstration in Chemnitz wenige Tage zuvor mit 2.500 angegeben, sehr zur Verwunderung des Referats und sogar des BfV, die die Zahl wesentlich geringer eingeschätzt hatten. Auf Nachfrage letzterer Behörde versuchte Kramer, die Schuld auf die Kollegen von Sachsen abzuwälzen, von dort käme die Information. Doch der Verfassungsschutz Sachsen dementierte, dem Thüringer Geheimdienst-Chef entsprechende Zahlen genannt zu haben. Das Beispiel verdeutlicht, wie unfassbar dilettantisch es in der Thüringer Behörde zugeht.

Das Bekanntwerden dieser Mail ist von umso größerer Brisanz, da heute vor dem Verwaltungsgericht Weimar eine mündliche Verhandlung in der Verfassungsklage des AfD-Landesverbandes Thüringen angesetzt ist. Mit dieser Klage gegen Kramer und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) will die AfD klären, ob die Bezeichnung als „Prüffall“ rechtens war.

Kramer: Fachlich ungeeignet

Dass ausgerechnet Stephan Kramer nun im Fokus dieses Behördenversagens steht, ist keineswegs verwunderlich. Denn seine Berufung durch den damaligen SPD-Innenminister Holger Poppenhäger lief den Anforderungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVerfSchG) zuwider. Dort heißt es: „Das Amt des [Verfassungsschutzpräsidenten] soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“

Nur wer ein juristisches Studium und sowohl die erste als auch zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert hat, erlangt die „Befähigung zum Richteramt“. Kramers Lebenslauf weist hingegen nur ein abgebrochenes Jurastudium auf. Erst 2011 schloss Kramer ein Studium der Sozialpädagogik an der FH Erfurt ab. Bis heute verweist das Innenministerium auf die Soll-Formulierung des Gesetzes. Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich kein anderer, besser geeigneterer Kandidat zur Verfügung stand.

Immerhin wird der Posten des LfV-Präsidenten mit Besoldungsgruppe B4 bewertet. In einer Ausarbeitung des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags aus dem Jahr 2015 heißt es dazu: „Typischerweise haben Beamte dieser Besoldungsgruppe bereits langjährige Führungs- und Leistungserfahrung.“ Außerdem dürfe das „besondere politische Vertrauen […] die erforderliche fachliche und führungsmäßige Spitzenqualifikation, die ein Inhaber des Dienstpostens mitbringen muss, weder ganz noch teilweise ersetzen“, so der Petitionsausschuss: „Es muss unter den bekannten, geeigneten Persönlichkeiten die am besten geeignete ausgewählt werden. Maßgeblich kann dabei auf die beruflichen Erfahrungen und Verwendungen sowie die Güte der bisherigen Arbeitsergebnisse abgestellt werden.“

Offene Fragen

Es stellt sich die Frage, ob ein fachfremder Nichtjurist ohne entsprechende Berufserfahrung ausreichend gute Arbeitsergebnisse vorweisen kann, um die Zusage für die vakante Stelle zu erhalten. Zudem ist bislang völlig unklar, gegenüber welcher (möglicherweise besser geeigneten) Konkurrenz Kramer den Vorzug erhielt. Die nun öffentlich gemachte E-Mail zeigt, dass Kramer ganz offensichtlich überfordert ist.

Es wäre wünschenswert, wenn das Thüringer Innenministerium etwas Licht in das Dunkel um die Auswahl des VS-Präsidenten Stephan Kramer brächte. Denn die bewusste Missachtung rechtlicher Vorgaben kann allein durch eine anderweitig herausragende Qualifikation Kramers gerechtfertigt werden. Seine politische Korrektheit reicht dafür jedoch nicht aus. Einmal mehr zeigt sich, dass der „Verfassungsschutz“ vor allem ein politisches Machtinstrument der Altparteien ist, mit dem alternative und patriotische Parteien und Bürger bekämpft und überwacht werden sollen.

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Kommentare (4)

Widerstand
Danke an das Team einprozent, dass in seinem Blog aufgezeigt hat, dass Kramer als Sozialwissenschaftler unqualifiziert für das hohe Amt ist, auf dessen Stuhl er von jemandem gesetzt worden sein muss, dem Recht und Gesetz in Deutschland nichts gilt! Weiters empfehle ich jedem Torben Bragas Thread durchzulesen. Die darin enthaltene e-mail ist derart treffend ausformuliert, dass jeder Bericht darüber an Schärfe verliert: https://twitter.com/torben_braga/status/1171741503309406213 Wie so oft frage ich mich: Ist das jetzt der herausgezogene Baustein, der das System Merkel zum Einsturz bring?
Ralf Beez Ofw d. R.
Solch ein größenwahnsinniges Windei muß schnellstens aus dem Amt entfernt werden, man kann auch gleich daß Amt mit auflösen, da wir noch keine Verfassung haben, kann es auch keinen "Verfassungsschutz" geben, höchstens ein Amt zum Schutz des Grundgesetzes vor Mißbrauch und dieses hätte in den ersten paar Jahren eine Unmenge an Arbeit mit sehr viel Personal zu erledigen !
Pessimist
Wieso Verfassungsschutz, wenn es doch nur ein Grundgesetz gibt. Irgend etwas kann doch hier nicht Stimmen?
A.D.
Stephan Kramer hat angeblich erst als Erwachsener seine hebräischen Wurzeln entdeckt. In seiner Amtsstube hängt auch ein Symbol, welches der Mossad im Wappen führt. @Pessimist: du hast recht Grundgesetz Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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