Bayern & Hessen: Wahlbeobachtung beginnt!

Freie Wahlen sind das ureigenste Instrument der Demokratie. In Zeiten, in denen immer mehr linke Extremisten, Politiker und rot-grüne Antidemokraten meinen, sie müssen die Wahlergebnisse selbst in die Hand nehmen, dürfen wir uns nicht mehr auf den reibungslosen Ablauf dieser Wahlen verlassen. Wir müssen selbst tätig werden und den Verantwortlichen auf die Finger schauen. Auch für dieses Jahr starten wir die „Ein Prozent“-Wahlbeobachtung in Bayern und Hessen!

Ihre Mithilfe ist gefragt! Es ist ganz einfach.

Das Konzept ist so simpel wie einfach: Ungewöhnlich für das bürokratische Deutschland ist die Wahlbeobachtung hierzulande einfach geregelt – jeder darf zu jedem Zeitpunkt die Auszählung und den Wahlvorgang beobachten. Es bedarf keiner Anmeldung im Wahllokal und keiner speziellen Ausbildung. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Was genau, finden Sie in unserem Leitfaden für das Wahllokal erklärt.

Auf unserer neugestalteten Sonderseite zur Wahlbeobachtung können Sie sich zudem für die Wahlbeobachtung eintragen: Sowohl für die Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober2018 als auch für die Landtagswahl in Hessen am 28. Oktober 2018 benötigen wir jeden Mann und jede Frau, um einen möglichen Wahlbetrug zu verhindern!

Wer sich einträgt, wird von uns mit aktuellen Informationen und den Kontaktdaten der verantwortlichen Stellen versorgt und erhält alles Wichtige zum Ablauf der Wahl und der Wahlbeobachtung.

Zudem stehen wir Ihnen ab sofort unter wahlbeobachtung-bayern@einprozent.de und wahlbeobachtung-hessen@einprozent.de direkt zur Verfügung, um bereits jetzt bestehende Fragen zur Wahlbeobachtung zu beantworten. Am Wahltag werden wir wieder unser Wahlbeobachter-Büro einrichten und allen Bürgern mit Rat und Erfahrung zur Seite stehen und Ihre Verdachtsfälle aufnehmen, die wir am Wahltag und im Nachgang weiterverfolgen.

Demokratisches Grundrecht

Wahlbetrug in Deutschland? Dass das keine obskure Verschwörungstheorie ist, hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt. 2016 war es etwa in Sachsen-Anhalt zu Unregelmäßigkeiten gekommen – selbstverständlich zu Ungunsten der Alternative für Deutschland (AfD). Dies konnte jedoch rechtzeitig entdeckt werden, wenig später musste die Linkspartei einen Sitz im Parlament an die Patrioten abgeben. Fehler, wie sie sonst nur in einem Dritte-Welt-Land vorkommen, dürfen in Deutschland nicht zur Gewohnheit werden!

Auch bei den folgenden Wahlen gab es immer wieder Ungereimtheiten – unsere Erfahrungen zeigen, dass vor allem auf der niedrigsten Ebene der Auszählungen manipuliert wird. Dann fühlen sich kleine Partei-Lichter in der Pflicht, in einer Art vorausschauendem Gehorsam bestimmten Parteien die Stimmen wegzunehmen – meistens trifft dies dann die Patrioten.

Damit so etwas nicht geschehen kann, müssen wir flächendeckend aktiv werden – und in den Wahllokalen Präsenz zeigen. Jedes zusätzliche Augenpaar hilft. Tragen Sie sich noch heute ein!

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Kommentare (1)

Wolfgang Frohn

Die PDF weist einen gravierenden Fehler gleich im ersten Satz auf. Dort ist von den Wahlen 2017 (!) die Rede. Das ist handwerklich schlampig und unprofessionell. Ich möchte nicht in einem Wahllokal diesen Ausdruck vorzeigen und mich dann in eine Diskussion mit einem unwilligen Wahlleiter begeben müssen, ob ich denn "berechtigt" bin, als Beobachter teilzunehmen. Wenn man zur Beobachtung geht, dann ja nur, weil man Betrug verhindern möchte. Diesen Betrug können ja schliesslich nur die dort Beteiligten begehen, insofern würde ein Wahlleiter mit Betrugsabsicht ja mit allen Mittgeln verhindern wollen, dass er beobachtet wird. Die Idee einer solchen Website ist gut, das Vorhaben ist richtig - ich hasse es wie die Pest, wenn man dann auf den letzten Metern wegen so einem Mist scheitert!

 

Redaktion „Ein Prozent“:

Hallo Herr Frohn. Danke für den Hinweis. Ist noch die alte Verlinkung. Wird angepasst. Aus 2017 wird ganz einfach nur 2018 - sonst passt alles und ist aktuell. Im Wahllokal hat das natürlich keinerlei Auswirkungen. Lassen Sie sich von frechen Wahlvorständen nicht verunsichern. Sie müssen den Leitfaden nicht mal dem Wahlvorstand oder sonst wem vorzeigen.

 

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