Ausreiseverbote gegen Aktivisten – was tun?

Im folgenden Interview sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Dubravko Mandic über ein Thema, das zunehmend an Brisanz gewinnt: die staatlich verfügten Ein- und Ausreiseverbote gegen rechte Aktivisten in Deutschland. Mandic, der in mehreren prominenten Fällen – unter anderem beim Einreiseverbot gegen Martin Sellner – juristisch tätig war, erläutert die rechtlichen Grundlagen solcher Maßnahmen und analysiert deren politische Dimension. Das Gespräch zeigt, wie weitreichend die Eingriffsbefugnisse des Staates inzwischen reichen, mit welchen Mitteln oppositionelle Stimmen gezielt behindert werden – und welche juristischen Möglichkeiten es dagegen gibt. Es ist ein aufschlussreicher Einblick in einen Bereich, der bislang nur wenigen bekannt war, aber immer mehr Bürger betreffen könnte.

Sehr geehrter Herr Mandic, erst durfte Martin Sellner nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nun dürfen Aktivisten der Identitären Bewegung das Land nicht verlassen. Sie waren in beiden Fällen als Rechtsanwalt tätig. Worauf stützen sich derlei Ein- und Ausreiseverbote juristisch?

Das Einreiseverbot gegen Martin Sellner – sowie weitere Fälle von Einreiseverboten gegen europäische Rechte, die nicht vergleichbar öffentlich bekannt sind – wurde versucht mit dem § 6 I – III FreizügG/EU zu begründen, das auf eine europarechtliche Richtlinie zurückgeht. Diese sind jedoch strenger als das Passgesetz (PassG), während etwa § 7 I PassG nur voraussetzt, dass „bestimmte Tatsachen die Annahme“ einer Gefahr begründen, ist für § 6 I bis III FreizügG/EU eine tatsächliche, gegenwärtige Gefahr notwendig. Die Regelungen zu einem Einreiseverbot für EU-Ausländer sind also strenger als die Regelungen für ein Ausreiseverbot von deutschen Staatsbürgern.

Legal stützen sich diese bundesdeutschen Ausreiseverbote vor allem auf das Passgesetz, konkret auf §§ 7, 10 (PassG), die eine Passversagung und Ausreiseuntersagung regeln. In § 7 PassG sind zahlreiche Fälle aufgelistet, wann eine Passversagung (und damit auch eine Ausreiseuntersagung) möglich ist. So etwa, wenn sich ein Wehrpflichtiger der Wehrpflicht oder ein Angeklagter seinem Strafprozess entziehen will oder der Verdacht auf bestimmte Straftaten besteht. Einfallstor für die politischen Ausreiseverbote ist dabei § 7 I Nr. 1 PassG, wonach ein Pass versagt und eine Ausreise untersagt werden kann, wenn jemand „die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.“ Die „sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland“ können dabei so ziemlich alles sein. Konkret wird bei den politischen Ausreiseverboten darauf abgestellt, dass die Teilnahme rechter Aktivisten an Veranstaltungen im Ausland das internationale „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland“ schädigen würde („Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“, wie das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss über das Ausreiseverbot gegen die Aktivisten der Identitären Bewegung ausführte.).

Bleiben wir bei den jüngsten Fällen, also den Ausreiseverboten, die den genannten Aktivisten eine Flugreise nach Mailand bzw. ganz grundsätzlich die Ausreise untersagten. Es handelt sich dabei, anders als oft medial kolportiert, nicht um ein Novum. Rechte wie Linke waren davon in den letzten zehn Jahren mehrfach betroffen. Erkennen Sie hier ein Muster? Wen trifft es? Und warum?

Politisch motivierte Ausreiseverbote gibt es sogar schon seit Jahrzehnten. Tatsächlich ist die Zahl der Fälle in den letzten zehn Jahren aber am Steigen und das Ausreiseverbot ist mittlerweile schon fast zu einer Art Standardmaßnahme gegen radikalere politische Aktivisten geworden. Wir müssen dabei zwei Arten unterscheiden:

Es gibt zum einen die individuellen Maßnahmen gegen Aktivisten. Sobald diese irgendwo eine Passkontrolle haben und teilweise sogar, wenn sie nur einen Flug buchen, werden automatisch die Reiseaktivitäten überprüft, das Gepäck durchsucht und ein Ausreiseverbot geprüft. Das kann so weit gehen, dass dies im ganzen Schengengebiet stattfindet. Konkret läuft dies meist über das Bundeskriminalamt, das „Präventivausschreibungen“ oder verdeckte Fahndungen über politische Personen bundes- und schengenweit ausschreibt, worauf die anderen Mitgliedsstaaten bzw. deren Behörden zugreifen können. Was eigentlich ein Mittel zur Bekämpfung und Vorbeugung von schwerer internationaler Kriminalität ist, wird in Deutschland zur Repression gegen politische Aktivisten missbraucht. Die dadurch gewonnenen Kenntnisse dürften dann mit anderen Behörden, wie dem Verfassungsschutz, geteilt werden. Nicht selten sorgen solche Einträge für Komplikationen bei Kontrollen in anderen Ländern, da man außerhalb Deutschlands mit derartigen Einträgen oft nichts anfangen kann und dann teils aufgeregt geprüft wird, ob hier ein Haftbefehl vorliegt. Die entsprechenden Reiseaktivitäten werden dann wiederum an die deutschen Stellen durchgegeben. Es ist dabei vollkommen egal, ob derjenige offensichtlich eine Urlaubsreise antritt oder ob er tatsächlich politisch unterwegs ist, es kommt standardisiert zu entsprechenden Spezialkontrollen und Informationsweitergaben. Wenn der Verdacht besteht, an einer Veranstaltung im Ausland teilnehmen zu wollen oder sonst wie das „Ansehen der Bundesrepublik im Ausland“ zu schädigen, kann hier quasi jederzeit ein Ausreiseverbot erfolgen.

Daneben gibt es noch die umfangreich vorbereiteten Maßnahmen bei bekannten internationalen Veranstaltungen. Solche sind beispielsweise zum sogenannten Lukovmarsch, einer rechten Gedenkveranstaltung in Bulgarien, aber auch zu verschiedenen internationalen rechten Kampfsportturnieren oder Konzerten, aktenkundig. Bei diesen wird über Wochen im Vorfeld seitens des Repressionsapparats umfangreich auf eine Verhinderung von Ausreisen hingewirkt. Das beginnt mit Dossiers des Verfassungsschutzes über die jeweilige Veranstaltung und die (geplante) Teilnahme deutscher Aktivisten daran und endet mit der Einrichtung von Grenzkontrollen durch die Polizei, die nach „verdächtigen“ Fahrzeugen und Personen Ausschau halten und entsprechende Ausreiseverfügung teils vorgefertigt und standardisiert vorliegen haben, die nur noch auf den individuellen Adressaten angepasst werden müssen. Die sonst nicht sicherbare deutsche Grenze ist dann auf einmal sehr gut gesichert und Polizeistreifen kontrollieren Grenzübergänge, Züge und halten an Flughäfen nach „verdächtigen“ Personen Ausschau. Teilweise erhalten bekannte Aktivisten die Ausreiseverbote sogar im Vorfeld oder werden gezielt an den Tagen observiert und dann „zufällig“ kontrolliert.

Getroffen hat es bislang eher radikalere Aktivisten, insbesondere bei internationalen Demonstrationen, Konzerten und Kampfsportturnieren. Besonders betroffen waren dabei öffentlich beworbene oder feststehende, also jedes Jahr wieder stattfindende, Veranstaltungen. Dasselbe Muster wurde aber nun auch für den sogenannten Remigrationskongress und identitäre Aktivisten angewandt. Die Frage des „Warum?“ ist dabei einfach zu beantworten: Weil die Repression politische Erfolge verhindern will. Ob etwa ein gut besuchtes und professionelles rechtes Kampfsportturnier in der Bundesrepublik oder wenige Kilometer weiter hinter der französischen Grenze stattfindet, ist für den politischen Erfolg nicht maßgebend, sein Stattfinden hingegen schon. Ebenso ist es heute zweitrangig, ob ein Remigrationskongress in Mailand oder in München stattfindet, da die transportierten Bilder und die internationale Berichterstattung in beiden Fällen einen politischen Erfolg darstellen. Die Ausreiseverbote sind daher ein politisches Mittel, um solche politischen Erfolge zu verhindern, wofür das Passgesetz schlicht missbraucht wird. Das muss in aller Deutlichkeit so gesagt werden. Dem Ansehen der Bundesrepublik schaden solche Maßnahmen international im Übrigen auch viel mehr, als wenn deutsche Staatsbürger sich an einer legalen politischen Veranstaltung von französischen oder italienischen Staatsbürgern in ihren jeweiligen Heimatländern beteiligen.

Viele Bürger empörten sich auf Twitter/X oder Telegram über das, was den identitären Aktivisten wiederfahren ist. Das zeigt: Diese staatliche Repressionsmethode ist bisher wenig bekannt. Gleichzeitig wurde oft die Frage gestellt, ob jeder Patriot nun der nächste sein könnte, der an einer Ausreise gehindert wird. Was können Sie jenen empfehlen, die am Flughafen oder an einer Grenze tatsächlich „rausgezogen“ werden? Wie muss man sich verhalten?

Tatsächlich kann es, wie das Eilverfahren in München zeigt, (mittlerweile) nahezu jeden Oppositionellen treffen. Die Rechtsprechung dazu ist so willkürlich, dass sie grundsätzlich auf jeden Oppositionellen anwendbar ist, wenn der politische Wille dazu da ist. Sobald eine entsprechende Einstufung der Person, Organisation oder Veranstaltung vorliegt, kann ein Ausreiseverbot gerechtfertigt werden. Der VGH-Bayern hat das in seinem Beschluss deutlich gemacht: „Für eine mögliche Gefährdung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist es ohne Bedeutung, welcher Strömung des Rechtsextremismus die ‚Identitäre Bewegung‘ zuzurechnen ist. Die Definition des Begriffs ‚Remigration‘ kann angesichts dessen ebenso dahinstehen wie die Frage, ob die Antragsteller bloße Teilnehmer des ‚Remigration Summit‘ ohne eigene Rolle oder Funktion sind. Liegen die Voraussetzungen der Ausreiseuntersagung vor, sind etwaige damit verbundene Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit jedenfalls gerechtfertigt.“ Der Beschluss ließe sich 1:1 auch auf Mitglieder der (ehemaligen) Jungen Alternative oder jeder anderen Organisation umschreiben, sobald diese entsprechend im Visier der Repressionsbehörden ist.

„Empfehlungen“ dahingehend lassen sich öffentlich wenige geben, jedoch sind insbesondere Flughäfen und Direktanreisen besonders „gefährdet“. Zwar gibt es bei bekannten Daten auch Kontrollen an den Landesgrenzen oder in Zügen, jedoch handelt es sich bei dem Repressionsapparat noch immer um Behörden. Wenn etwa eine Veranstaltung in Frankreich stattfinden soll, wird regelmäßig nicht die Grenze zu den Niederlanden oder zur Schweiz kontrolliert, ebenso wird eine Ausreise zu einem romantischen Urlaub in Paris eine Woche vorher regelmäßig nicht kontrolliert und verboten werden. Am Ende ist, wie auch der Fall der identitären Aktivisten in München zeigt, der Kampf gegen die Repression immer auch ein Katz- und Maus-Spiel. Wenn der Wille da ist, lässt sich nahezu alles erreichen – selbst die DDR konnte trotz Berliner Mauer, Schießbefehl und Stasi nicht jede Republikflucht unterbinden.

Es gibt jedoch auch „mildere“ Repressionsmethoden. Oft werden Aktivisten am Flughafen angesprochen und ausgefragt, mitunter festgehalten, dürfen am Ende jedoch wieder gehen. Welche Rechte haben Betroffene? Kann ich zum Beispiel einfach gehen?

„Einfach gehen“ wird in der Regel nicht möglich sein, solange man in einer polizeilichen Maßnahme ist. Einen Verwaltungsakt, den solche polizeilichen Maßnahmen regelmäßig darstellen, muss man zunächst befolgen. Teilweise scheitert es auch ganz praktisch schon daran, dass man sich dabei auf der Polizeiwache im Flughafen wiederfindet und rein faktisch gar nicht gehen kann. Die Exekutive schafft hier immer Fakten, gegen die man in der konkreten Situation nicht ankommt. Es ist dabei auch durchaus „beliebt“, Leute so lange anzuhalten und beispielsweise ein Ausreiseverbot zu prüfen, bis ihr Flugzeug schon abgehoben ist. Eine entschiedene (friedliche) Gegenwehr und das Bestehen auf die eigenen Rechte sind jedoch das Mindeste, was jeder leisten sollte. Ansonsten bleibt, wie etwa bei Hausdurchsuchungen, nur der nachträgliche gerichtliche Schutz, so unbefriedigend dies in der Situation auch ist. Vorbeugend kann man sich aber auf solche Kontrollen vorbereiten und bspw. keine politischen Gegenstände dabei haben, möglichst frühzeitig an einem Flughafen anreisen (oder am besten gleich mit dem Auto fahren), das Telefon verschlüsseln etc.

Nehmen wir an, eine Person ist von einem solchen Ausreiseverbot betroffen, lohnt sich eine Klage bzw. juristische Gegenwehr? Wie schnell geht das?

Eine Klage lohnt sich häufig, in vielen Fällen konnten auch durch Eilverfahren noch Ausreisen ermöglicht werden. Ein Eilverfahren kann tatsächlich sehr schnell gehen, in solchen Fällen ist es möglich, auch noch am gleichen Tag oder am darauf folgenden einen gerichtlichen Beschluss zu erhalten. Das Problem ist dabei eher, ohne Vorbereitung noch rechtzeitig einen Anwalt zu erreichen, der die Thematik kennt und auch noch spontan Zeit hat. In der Polizeiwache ist es meist zu spät, sich Gedanken zu machen, wen man jetzt anrufen könnte und wie man sich dessen Nummer besorgt. Wer wiederum als Anwalt Freitagfrüh einen Prozesstermin hat, wird nur mit Schwierigkeiten spontan morgens einen Eilantrag schreiben können, wenn er um 8.00 Uhr die E-Mail-Anfrage mit dem Ausreiseverbot in der Kanzlei liest.

Wer daher den Verdacht oder die Befürchtung hat, dass er von entsprechenden Maßnahmen betroffen werden könnte, sollte sich bereits im Vorfeld einen Anwalt suchen und mit ihm sprechen. Dies hilft enorm, einen Eilrechtsschutz vorbereiten zu können. So können formale Fragen wie die der Vollmacht bereits erledigt werden, ebenso kann der Antrag in wesentlichen Punkten bereits vorbereitet werden und – was insbesondere an Ausreisen am Wochenende wichtig sein kann – vom Anwalt auch den zuständigen Verwaltungsgerichten bereits Bescheid gesagt werden, dass ggf. ein Eilantrag kommen wird. Neben meiner eigenen Kanzlei gibt es zahlreiche hervorragende Kollegen, die für Aktivisten ansprechbar sind und Erfahrung (und Erfolge!) auf diesem Gebiet haben. Der jeweilige Anwalt kann zudem nicht nur ein mögliches Eilverfahren vorbereiten, sondern auch im Vorfeld hinsichtlich des konkreten Falls beraten.

Zuletzt, Herr Mandic, erwarten Sie eine Ausweitung dieser speziellen Repressionsmethoden? Welche Werkzeuge hat der Staat noch im Werkzeugkasten?

Die wesentlichen Werkzeuge der Repression sind seit Jahrzehnten die Gleichen, sie sind in unzähligen Fällen erprobt und bekannt. Wie eingangs gesagt, gibt es auch solche politischen Ausreiseverbote bereits seit Jahrzehnten. Das Gleiche kann über Vereinsverbote, Hausdurchsuchungen, Berufsverbote, Verfassungsschutzeinstufungen und nahezu alle anderen Formen der Repression gesagt werden.

Was sich neben einzelnen Gesetzesverschärfungen und neuen Regelungen in den letzten zehn Jahren am wesentlichsten geändert hat, ist die Ausweitung der Repression auf immer größere Teile der Opposition. Lange war sie wesentlich auf radikalere Aktivisten beschränkt, die man im Bereich der Rechten oft unrichtig als „altrechts“ bezeichnet. Der Repression gegen diese hat man von großen Teilen der patriotischen Öffentlichkeit zu Unrecht meist keine Beachtung geschenkt. Die Repression trennt jedoch, wie der VGH München deutlich gemacht hat, zunehmend nicht mehr zwischen den verschiedenen Teillagern der deutschen Rechten. Wir sehen das ganz aktuell auch daran, dass dieselben Mechanismen für Ausreiseverbote nicht mehr nur gegen „altrechte“ Aktivisten angewandt wurden, sondern nun auch gegen Aktivisten der Identitären Bewegung. Ebenso sehen wir dies bei Waffenscheinentziehungen gegen AfD-Mitglieder oder anderen Repressionsmaßnahmen gegen Mitglieder der ehemaligen Jungen Alternative, Verfahren wie gegen die „Sächsischen Separatisten“ und dutzenden weiteren Beispielen. Spätestens ab einer Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz sitzt man, was Repression angeht, zunehmend im gleichen Boot und hat dieselben Behörden, Paragrafen und Maßnahmen gegen sich. Wo Menschen wegen ihrer politischen Einstellung mit Repression überzogen werden, sollte daher genau hingeschaut werden und Unrecht als solches auch genannt und thematisiert werden – egal, wie sehr oder wenig man den politischen Einstellungen des Einzelnen zustimmt. Denn morgen kann einen das gleiche Unrecht selbst treffen!

So wie wir in den letzten Jahren eine Ausweitung von Hausdurchsuchungen, Vereinsverboten und Verfassungsschutzeinstufungen erleben, so wird, denke ich, auch eine noch weitere Ausweitung von Ausreiseverboten und anderen Repressionsmaßnahmen erfolgen. Denn je mehr die Regierung und das Establishment an Legitimation verlieren und je größer der Zuspruch zur deutschen Rechten wird, umso größer und ausgedehnter wird die Repression werden. Wir können dabei mehr oder weniger in Echtzeit zusehen, wie der ohnehin große Repressionsapparat immer weiter ausgebaut wird. Das erfolgt nicht, ohne ihn auch einsetzen zu wollen. Welche zusätzlichen Maßnahmen geschaffen werden, lässt sich schlecht voraussehen. Wie die Schaffung des neuen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen § 188b StGB oder auch die geplante Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen zeigt, sind die Herrschenden aber durchaus gewillt, das bestehende Arsenal zu erweitern. Die Frage, was alles an Repression aufgefahren wird, ist jedoch eine zweitrangige – die entscheidende ist, sich weder Angst machen zu noch sich vom Einsatz für das Richtige abhalten zu lassen.

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