1.029 Einsprüche gegen die Bundestagswahl

Wir haben bei der Bundestagswahl 2025 Verstöße gegen die demokratischen Wahlgrundsätze und das Wahlgesetz festgestellt. Unser Ziel ist es, dass diese Unstimmigkeiten dauerhaft beseitigt werden – damit Wähler wieder frei und ohne Einschränkungen kontrollieren können, wie gewählt wird.

Deshalb haben wir drei konkrete Wahleinsprüche eingereicht und die Bundeswahlleiterin wegen Verstößen angezeigt. Doch der Bundestag lässt sich Zeit.

Podcast: Wahleinsprüche – Werkzeug für Aktivisten

Bundestag lässt sich Zeit

Der neue Wahlprüfungsausschuss hat sich nach der Bundestagswahl im Februar erst am 27. Juni 2025 konstituiert. Seitdem gab es nur zwei weitere Sitzungen – am 10. Juli und am 11. September.

Bei diesen Sitzungen wurden zunächst die Einsprüche zur Europawahl am 9. Juni 2024 behandelt (siehe Bild). Erst jetzt beginnt die Bearbeitung der Einsprüche zur Bundestagswahl.

Wahleinspruch eines Wahlbeobachters zur Europawahl zurückgewiesen.

1.029 Wahleinsprüche – drei davon von uns

Zur Bundestagswahl gingen insgesamt 1.029 Wahleinsprüche ein. Drei grundlegende Einsprüche – unter anderem zum Umgang mit Wahlbeobachtern und zur Aussortierung politisch unliebsamer Wahlhelfer – haben wir eingebracht.

Bisher hat der Bundestag vor allem die Einsprüche aussortiert, die unzulässig oder fehlerhaft waren, etwa weil sie

  • zu spät eingereicht wurden,
  • per E-Mail eingingen,
  • oder keine eigenhändige Unterschrift enthielten.

Laut Bundestag wurden so bereits 121 Einsprüche abgewiesen, fünf Verfahren eingestellt.

Politischer Sprengstoff

Dass sich der Bundestag so viel Zeit lässt, verwundert kaum – denn die Wahleinsprüche bergen erheblichen politischen Sprengstoff. Schon bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 mussten aufgrund ähnlicher Fehler und Unregelmäßigkeiten in 455 Wahlbezirken in Berlin die Abstimmungen wiederholt werden.

Auch das BSW hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, nachdem es mit rund 9.000 Stimmen und 4,98 Prozent knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Das Gericht wies den Antrag auf Prüfung und Neuauszählung jedoch ab – mit dem Hinweis, dass diese Fragen im Wahlprüfungsverfahren zu klären seien. Dieses Verfahren zieht sich nun hin.

Zudem wurden 213.255 als Wähler registrierte Auslandsdeutsche durch Verwaltungsfehler von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Und müssen unsere eigenen Einsprüche bearbeitet werden – diese stützen sich auf die Argumentation der OECD zu demokratischen Wahlgrundsätzen.

Was wir tun

Wir erkundigen uns regelmäßig beim Bundestag nach dem Stand unserer Einsprüche – auch, um die Frist zur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht zu verpassen.

Denn: Bei einer Zurückweisung werden wir uns damit nicht zufriedengeben.

Gleiches gilt für unsere Anzeige gegen die Bundeswahlleiterin. Sollte uns mitgeteilt werden, dass das Verfahren eingestellt wird oder keine weiteren Schritte erfolgen, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Gemeinsam stark

Die Stärke unserer Wahlbeobachter-Kampagne ist, dass sich viele Menschen zusammengeschlossen haben, um echte Veränderung zu erreichen. Wer sich beteiligen möchte, kann sich hier eintragen!

Wenn wir es nicht machen, macht es keiner. Wir machen Wahlen wieder sicher!

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