Die Frage nach dem Volk ist eine gefährliche: Wer sie stellt, gerät ins Visier des Verfassungsschutzes.
Wenn sich alle darum drücken, müssen wir erst recht darüber sprechen: Die Frage danach, ob ein ethnischer Volksbegriff von uns, den Rechten, weiterhin offensiv vertreten werden darf und muss, bedarf der Klärung. Wer ist Deutscher? Wo liegen die Unterschiede zwischen Staatsvolk und Abstammungsgemeinschaft? Vor allem aber: Welche Meinungen sind nach geltender Rechtsprechung eigentlich erlaubt?
Der Politikwissenschaftler Michael Schäfer und der „Ein Prozent“-Vorsitzende Philip Stein klären auf.
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Quellen:
Das besprochene Urteil: OVG NRW, 5 A 1218/22
Der Artikel: Urteil – Volksbegriff nicht verfassungsfeindlich
Die Studie: Eine Frage des Überlebens – Wer ist Deutscher?
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