In Deutschland gelten doppelte Standards: Während ethnische Minderheiten wie Dänen oder Sorben Sonderrechte genießen und Migranten im öffentlichen Dienst bevorzugt werden (z. B. durch 30-Prozent-Quoten in Hannover), ist deutscher Herkunft kein schützenswertes Merkmal. Der Begriff „Volk“ wird selektiv angewandt – zugunsten Nicht-Deutscher, zulasten der Mehrheitsbevölkerung.
In Deutschland gilt offiziell das Prinzip der Gleichbehandlung. Doch ein Blick auf die Realität zeigt: Es gibt eine massive Schieflage im Umgang mit Staatsbürgerschaft, Volkszugehörigkeit – und eine ideologische Grundlage für Repression gegen Patrioten. Während ethnische Minderheiten wie die Dänen oder Sorben nicht nur anerkannt, sondern auch mit Sonderrechten ausgestattet werden, gelten für deutsche Staatsbürger mit deutscher Herkunft plötzlich ganz andere Maßstäbe – besonders dann, wenn man Gleichbehandlung einfordert, die nicht zugunsten migrantischer Gruppen ausfällt.
Eine Übersicht der Diskussion:
Studie: Eine Frage des Überlebens – Wer ist Deutscher?
Text: Urteil – Volksbegriff nicht verfassungsfeindlich
Podcast: Unsere Abstammung ist legal!
Migrantenquoten im öffentlichen Dienst
Ein besonders aufschlussreiches Beispiel für Doppelstandards in der Bundesrepublik liefert die Studie „Wer ist Deutscher?“, die sich ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. Dort wird deutlich: Es ist längst Praxis, dass Migranten im öffentlichen Dienst gezielt bevorzugt werden – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. In Städten wie Hannover etwa ist beschlossen worden, dass 30 Prozent aller Neueinstellungen im öffentlichen Dienst mit Menschen mit „Migrationsbiografie“ zu besetzen sind. Die ethnisch-kulturelle Herkunft ist hier das entscheidende Kriterium – nicht etwa Qualifikation oder Staatsbürgerschaft. Diese Praxis ist kein theoretisches Planspiel, sondern gelebte Politik, wie kommunale Gremienbeschlüsse belegen. Ein anderes Beispiel für die Praxis der widersprüchlichen Ungleichbehandlung ist das Partizipationsgesetz in Berlin, das keine starre Quote vorgibt, aber einen Migrationsanteil um die 40 Prozent anstrebt.
Doppelte Maßstäbe
Letztlich wird ein Volksbegriff implizit anerkannt – allerdings selektiv und nur zugunsten nicht-deutscher Herkunft. Es ist offensichtlich, dass mit dem Begriff „Migrationsbiografie“ nicht nur eine eigene Zuwanderung gemeint ist, sondern allgemein eine nicht-deutsche Abstammung. Staatsbürger mit deutschen Wurzeln gelten in dieser Herangehensweise nicht mehr als schützenswerte Gruppe. Eine positive Diskriminierung zugunsten von Migranten ist also politisch korrekt – eine Bevorzugung deutscher Staatsbürger deutscher Herkunft dagegen wäre skandalös und würde unter Generalverdacht gestellt.
Widersprüche überall: Sonderrechte für nationale Minderheiten
Diese doppelten Standards lassen sich besonders gut am Umgang mit anerkannten nationalen Minderheiten wie den Dänen in Südschleswig oder den Sorben in der Lausitz beobachten. Diese Gruppen genießen Sonderrechte – sie sind deutsche Staatsangehörige, werden aber als eigenständige Volksgruppen mit besonderen Schutzrechten behandelt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellte in einem wegweisenden Beschluss fest, dass es sich um Menschen mit „deutscher Staatsangehörigkeit und fremder Volkszugehörigkeit“ handelt – ein bemerkenswerter Gegensatz zum sonst gängigen Staatsverständnis in Deutschland.
Diese Anerkennung ethnischer Gruppen – bei gleichzeitiger Verleugnung ethnisch-deutscher Identität – zeigt: „Volk“ ist in Deutschland eine politische Kategorie geworden, die beliebig uminterpretiert wird, solange es nicht die deutsche Mehrheitsbevölkerung betrifft. Wenn ein Gericht im Jahr 2002 (OVG Schleswig, 25.09.2002 – 2 K 2/01) allen Ernstes den Begriff „fremdvölkisch“ zur Beschreibung der Mehrheitsbevölkerung im Verhältnis zur dänischen Minderheit verwendet, ist das aufschlussreich: Offenbar darf ethnische Zugehörigkeit benannt werden – aber nur dann, wenn sie nicht mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft in Verbindung steht.
Ethnische Identität ist allen außer Deutschen erlaubt
Die Bundesrepublik bewegt sich in einem rechtlich wie gesellschaftlich hochgradig inkohärenten Zustand. Der Begriff „Volk“ ist selektiv erlaubt, ethnische Identität wird akzeptiert – aber nur, wenn sie nicht „deutsch“ ist. Diese doppelten Standards untergraben nicht nur den Gleichheitsgrundsatz, sondern führen zu einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, dass darüber offen gesprochen wird – ohne Denkverbote und ohne Angst vor Repression.
Beide Themen werden ausführlich in unserer Studie „Eine Frage des Überlebens – Wer ist Deutscher?“ behandelt. Hier bestellen.